Starkregenschäden? Elementardeckung hilft
Der springende Punkt ist: Die gewöhnliche Hausrat- oder Gebäudeversicherung stößt hier an Grenzen. So greift diese beispielsweise nicht, wenn es durch Starkregen zu Überschwemmungsschäden kommt. Daher sollte man beim Versicherer beantragen, den Baustein der Elementardeckung in die bestehende Versicherung aufzunehmen. Damit sind nicht nur Überschwemmungsschäden abgedeckt, sondern auch andere Naturgefahren wie Erdbeben oder Überschwemmungen durch einen witterungsbedingten Rückstau.
Ein weiterer Vorteil: Der weit verbreitete Risikozuschlag für besondere Lagen (zum Beispiel in Flussnähe) fällt bei einzelnen Versicherern (Hausratbereich) gar nicht an. Weitere detaillierte Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Friedrichsdorf und MSU Landau erhältlich.
Joachim Müller, MSU, Landau