Nährstoffvergleich erstellen

Die Düngeverordnung sieht die Erstellung eines Nährstoffvergleichs bis zum 31. März des Folgejahres für alle Betriebe mit mehr als 10 ha vor, das heißt, in den nächsten Wochen sollten sich alle Betriebe damit beschäftigen, die hierzu verpflichtet sind. Ausgenommen sind Betriebe mit mehr als 10 ha LF, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg N oder 30 kg P205/ha mineralisch oder organisch düngen; sie brauchen den Nährstoffvergleich nicht zu erstellen. Es ist zu beachten, dass dieser Nährstoffvergleich auch benötigt wird, wenn eine einzelbetriebliche Förderung besteht (z.B. Stallbau).
Ein ausführliches Merkblatt zu diesem Thema mit der genauen Vorgehensweise anhand eines Beispielbetriebes kann im Internet unter www.llh-hessen.de, Landwirtschaft, Pflanzenproduktion heruntergeladen werden. Ebenso steht dort ein Excel-Arbeitsblatt zum Herunterladen zur Verfügung. Die Papierversion mit Leerformularen ist an den Beratungsstellen des LLH erhältlich.
LLH, Wetterfax