Sachkundenachweis rechtzeitig beantragen

Der Hessische Bauernverband (HBV) weist darauf hin, dass nach Informationen des Pflanzenschutzdienstes Hessen von den erwarteten 40 000 Anträgen auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat bislang rund 12 000 eingegangen sind.
Von diesen 12 000 Anträgen sind laut Pflanzenschutzdienst 6000 abgearbeitet. Durch die große Zahl der Antragsteller und zahlreiche Rückfragen würden derzeit die Anträge bearbeitet, die im März 2014 eingegangen sind. Um die Bearbeitung nicht weiter zu verzögern, sollten Anfragen der Antragsteller zum Bearbeitungsstand möglichst unterbleiben.
Altsachkundige müssen bis zum
26. Mai 2015 den Antrag stellen
Wichtig ist, dass die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundigen Personen („Altsachkundige“) unbedingt spätestens bis zum 26. Mai 2015 ihren Antrag beim Pflanzenschutzdienst stellen (online oder per Post).
Der Pflanzenschutzdienst geht derzeit davon aus, dass alle fristgerecht und vollständig eingehenden Anträge so rechtzeitig bearbeitet werden, dass die Sachkundigen den Ausweis bis November 2015 erhalten. Ab dem 26. November ist die Vorlage des neuen Sachkundenachweises beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erforderlich.
Rückfragen sind an den Pflanzenschutzdienst Hessen am Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.4 zu richten.
Kontaktadresse:
Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar,
 0641/303-5220, Fax -5104, Ansagedienst Sachkunde: 0641/303-5247; Internet: www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de, E-Mail: sachkunde-psd@rpgi.hessen.de.
LW