Pflanzenschutz-Sachkunde in den kommenden Monaten auffrischen

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) in Rheinland-Pfalz bieten in den Winter- und Frühjahrsmonaten Sachkunde-Fortbildungen in allen Regionen des LW-Gebietes an. Diese Veranstaltungen dienen der Auffrischung von Basiswissen und richten sich an Personen, die bereits sachkundig sind.
In welchem Turnus eine Fortbildung besucht werden muss, richtet sich nach dem Datum, an dem die Sachkunde erlangt wurde. Hierbei wird zwischen altsachkundigen und neusachkundigen Personen unterschieden. Altsachkundige (Sachkunde wurde vor dem 14. Februar 2012 erlangt) müssen in jedem Fortbildungszeitraum mindestens eine Fortbildung besuchen. Der aktuelle Zeitraum umfasst hier die Kalenderjahre 2016 bis 2018.
Neusachkundige (Sachkunde wurde nach dem 14. Februar 2012 erlangt) müssen ab dem Tag der Prüfung alle drei Jahre die Fortbildung auffrischen. Hierbei zählt das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung. Das Datum des ersten Fortbildungszeitraumes befindet sich auf der Rückseite des Sachkundenachweises.
Neben den beiden Pflichtthemen „Rechtsgrundlagen“ und „Grundlagen des integrierten Pflanzenschutzes“, werden aktuelle Themen aus der Praxis aufgegriffen. Die jeweilige Themenauswahl orientiert sich dabei an regionalen Besonderheiten. Die Teilnehmer erhalten zudem Informationen zu aktuellen Neuzulassungen und geänderten Rahmenbedingungen in der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Neben den fachlichen Inhalten stehen die Berater auch für darüber hinaus gehende Fragen zur Verfügung.
Die Fortbildungsveranstaltungen schaffen unter anderem die Möglichkeit, möglichen Resistenzproblemen vorzubeugen und Inhalte, wie zum Beispiel das Verhalten bei entstandenen Abdriftschäden, ausführlich zu besprechen.
Den Sachkundenachweis benötigen Personen, die Pflanzenschutzmittel erwerben oder verkaufen, Beratungen über Pflanzenschutzmittel durchführen oder Auszubildende und Mitarbeiter im Pflanzenschutz anleiten und beaufsichtigen. Wer solche Tätigkeiten ausübt, aber auf Grund seiner abgeschlossenen Ausbildung nicht sachkundig ist, hat durch den Besuch eines Basislehrgangs die Möglichkeit, die Sachkunde im Pflanzenschutz zu erlangen. Diese Lehrgänge finden in den Herbst-, Winter-, und Frühjahrsmonaten statt, umfassen etwa 16 Unterrichtsstunden und richten sich an spezielle Zielgruppen, zum Beispiel Landwirte oder Gärtner. Nach bestandener Prüfung kann mit dem ausgestellten Zeugnis der Sachkundenachweis beantragt werden. Durch die regelmäßige Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme behält der Ausweis seine Gültigkeit. 
LW, Katharina Morbitzer, Philip Loch, LLH