Pflichten im Schadenfall

Damit im Schadenfall der Versicherungsschutz nicht verloren geht, hier einige Hinweise zum richtigen Verhalten:
Schon vor dem Schadenfall sind Obliegenheiten zu beachten. Hierzu gehören die Einhaltung behördlicher Vorschriften, die Anzeige von Gefahrerhöhungen und die Abwendung des Schadens. Ein gutes Beispiel ist die Anzeige eines Leerstandes bei Gebäuden und die zusätzliche ausreichende Beheizung, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Ist der Schaden eingetreten, ist man verpflichtet, diesen so gering wie möglich zu halten. Falls dabei Kosten entstehen, werden diese meist vom Versicherer erstattet. Schäden sind unverzüglich zu melden und dem Versicherer muss es ermöglicht werden, den Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Bei kleineren Schäden reichen oft Fotos und der Kostenvoranschlag eines Handwerkers. Bei Einbruchschäden müssen dem Versicherer und der Polizei gleichlautende Stehlgutverzeichnisse vorliegen! Wichtig bei einem Kfz-Unfall: man darf sich keinesfalls vom Unfallort entfernen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Die wichtigste Obliegenheit bei Lebens- und Unfallversicherungen ist die vorvertragliche Anzeigepflicht! Bei Vertragsschluss dürfen auf keinen Fall Erkrankungen verschwiegen werden. Ein Todesfall muss unverzüglich gemeldet werden. Es gibt Unfallversicherungen, in denen die Frist dafür nur 48 Stunden beträgt.
Alle hier getätigten Hinweise können nur einen Ausschnitt der Pflichten abbilden, daher lautet der  wichtigste Tipp: Erst mit dem eigenen Versicherungsmakler sprechen, dann mit der Versicherung.
Weitere Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MSU Landau und MS Gießen erhältlich. 
Joachim Müller, MSU GmbH