Jetzt den noch geltenden höheren Garantiezins sichern

Die Höhe des Garantiezinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Daher sinkt der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent. Die Neuregelung gilt nur für Neuabschlüsse ab dem nächsten Jahr. Altverträge behalten die vertraglich zugesagten Garantien. Der Garantiezins gilt für Betriebs-, Riester-, Rürup- und Privatrenten. Angewendet wird der Garantiezins auf den sogenannten Spar-anteil bei Lebens- und Rentenversicherungen. Aktuell liegt der Garantiezins noch bei 1,75 Prozent.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Zinsen auf einem niedrigen Niveau bleiben und der Garantiezins so bald nicht mehr steigen wird.  Es macht daher Sinn, sich noch vor der Senkung um die Altersvorsorge zu kümmern und sich den besseren Garantiezins zu sichern. Denn diese  0,5 Prozent summieren sich im Laufe der Jahre erheblich durch den Zinseszinseffekt.
Es gibt am Markt inzwischen Alternativen, bei der Anleger ohne Risiko auch von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren können. Diese Produkte kombinieren die Vorteile einer verlässlichen privaten Vorsorge mit der Aussicht auf zusätzliche Renditen – und das bei voller Sicherheit durch den garantierten Mindestzins. Hinzu kommen steuerliche Vorteile und eine flexible Beitragsgestaltung. Außerdem kann man sich im Alter das Kapital auszahlen lassen oder klassisch Rente beziehen.
Bei Wahl einer Pflege-Option erhält man eine etwas reduzierte Rente; ist der Versicherte aber bei Rentenbeginn pflegebedürftig oder wird es während des Rentenbezugs, verdoppelt sich die Rente. Auf Wunsch kann sogar zu Rentenbeginn geprüft werden, ob eine verkürzte Lebenserwartung vorliegt. In dem Fall wird eine x-mal höhere Rente gewährt. 
Arno Werner, MS Friedrichsdorf