Verregnete Ernte

Die Regenfälle, die in diesem Sommer immer wieder die Getreideernte unterbrechen, verschlechtern zusehends die Qualitäten. Die Fallzahlen beim Wei­zen und die damit verbundene Backfähigkeit gehen zurück. In Mittel- und Nordhessen sowie in den Höhenlagen waren am Dienstag noch rund 30 Prozent des Weizens auf dem Halm. Dieser wird voraussichtlich größtenteils nur noch als Futterweizen zu vermarkten sein. Allein dies bedeutet einen entgangenen Erlös für die Ackerbauern.

Was im Grunde wegen der Risi­koverteilung vernünftig ist und auch bleibt, nämlich einen Teil des Getreides per Vertrag vor der Ernte zu verkaufen, stellt sich möglicherweise in dieser Sai­son als fatal heraus. Hat ein durch das anhaltende Regenwetter geschädigter Landwirt Qualitätsweizen kontrahiert, kann er seinen Vertrag, in dem Menge und Qualität festgelegt sind, gegebenenfalls nicht erfüllen. Liefert er nur Futterweizen, muss der Handel, weil er wiederum Verträge gegenüber den Mühlen hat, andernorts Deckungskäufe mit Qualitätsweizen tätigen. Für die Preisdifferenz muss der Landwirt aufkommen. Die Situation verschärft sich noch, weil die Preisunterschiede zwischen dem knapper werdenden Backweizen und dem nun in größeren Mengen anfallenden Futterweizen wachsen.

Verträge sind einzuhalten. Das ist die harte Wirklichkeit, mit der die Landwirte leider konfrontiert sind. Die Aufhebung eines Getreideliefervertrags ist nur im Falle höherer Gewalt möglich. Witterungseinflüsse darin einzuordnen, dürfte nicht einfach sein (siehe S. M 8). Am besten ist es wohl, sich rechtzeitig mit seinem Handels­partner in Verbindung zu setzen, um zu erörtern wie man aufeinander zugehen kann. Schließlich besteht oftmals eine jahrelange Han­delspartnerschaft, und alle Beteiligten müssen an einer nachhaltigen Geschäftsbeziehung interessiert sein.

Cornelius Mohr

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