Wildschaden – was nun?

Jedes Jahr im Herbst werden im LW-Gebiet tausende von Fel­dern und Wiesen durch einen Wildschaden geschädigt. Gerade wenn der Mais jetzt in die Milchreife geht, ist er ein Leckerbissen für die Wildschweine. Dann verlässt die Wildschweinrotte nachts die Deckung des Waldes und zieht in die Getreide-, Mais- und Rübenfelder. Diese werden umge­brochen, zerwühlt und die Maisstengel am Boden zertrampelt. Die Zeche zahlen Landwirte und Jäger.

Gerade Schwarzwild richtet im­mer öfter Großschäden in der Landwirtschaft an. Jagdwissenschaftler erklären das mit dem Anstieg des Wildbestandes, aber auch mit der Störung durch den Menschen. Ist das Wildschwein erst einmal in hochwachsenden Kulturen, nützt auch ein Elektro­zaun nichts mehr. Es verbleibt im ergiebigen Maisfeld schon deshalb, weil dies zugleich eine ruhige Zone ist. Denn nur zu oft wird in der Nähe gebellt, gebiked oder querfeldein gejoggt. Spätestens nach der Ernte der Äcker kommen dann die Wiesen dran.

Um diese insbesondere vom Schwarz­­wild verursachten Probleme in der Landwirtschaft zu entschärfen, ist die enge Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern nötig. Vor allem auch Verständnis für die Anliegen des anderen. Oft ist der von einem Wildschaden betroffene Landwirt in Bezug auf sein richtiges Verhalten nach dem Feststellen sowie der Regulierung des Schadens verunsichert.

Es empfiehlt sich, einen Wildschaden gleich nach dem Feststellen dem Jäger mitzuteilen. Wichtiger Ansprech­partner ist auch der örtlich beauftragte Wildschaden­schätzer. Dieser besichtigt den Schadens­ort und erhebt die erfor­derlichen Angaben für eine Schadensregulierung. Unterstützung bieten auch die jährlich im September neu herausgegebenen und damit aktualisierten Richtwerte zur Schadensregulierung. In Rheinland-Pfalz werden diese von der Landwirtschaftskammer und in Hessen vom Regierungsprä­sidium in Kassel erarbeitet.

Berthold Moennig

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