Die Arbeitsarme Zeit im Ackerbau sollte zur Erledingung von Aufzeichnungspflichten genutzt werden. Folgende Punkte sind zu beachten: - Nährstoffvergleich für letztes Düngejahr zum 31. März vorhanden? Mehrjährige N- und P-Bilanz erstellt (für N 3, für P 5 Jahre)? 170 kg N-Grenze für Wirtschaftsdünger eingehalten oder überschritten? - Nmin-Werte der Referenzflächen oder eigene Werte (EUF, N-min) vorhanden (N-Bedarf)? - Düngebedarfsermittlung durchgeführt? - Nährstoffgehalte organischer Dünger bekannt? (Untersuchungen, Richtwerte) - Bodenuntersuchungsergebnisse (P) für alle Schläge größer 1 ha alle 6 Jahre vorhanden? - Humusbilanz beziehungsweise Humusuntersuchung vorhanden? (wenn weniger als drei Kulturen im Anbau) - Spritze mit gültiger Prüfplakette ausgestattet? - Sachkundenachweis für alle Anwender vorhanden? - Pflanzenschutzdokumentation zeitnah (vier Wochen) und vollständig (Datum, Fläche, Kultur, Schadorganismus, Mittel, Aufwandmenge, Anwender) vorhanden? Zur Eigenkontrolle aller Cross-Compliance-relevanter betrieblichen Anforderungen gibt es eine ausführliche CC-Checkliste unter www.llh-hessen.de/cc-check.
Manfred Menz, HBV