In anderen Branchen hat Export nichts Anrüchiges an sich. Aber im Falle der Verbringung von Wirtschaftsdüngern – und hier vor allem der Gülle – von Regionen mit einer Überversorgung in Gebiete, welche die Nährstoffe gut gebrauchen können, wird ein Export, beziehungsweise Import, oft kritisch beäugt. Dabei ist die Nutzung von Wirtschaftsdüngern nach guter fachlicher Praxis ein wichtiger Baustein der Kreislaufwirtschaft und somit umweltfreundlich. Die jüngste Novellierung der Düngeverordnung (DüV) hat weitreichende Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis und wird viele viehhaltende Betriebe zu Veränderungen bei ihren Betriebsabläufen zwingen. Vornehmlich im Herbst wird die Anwendung von Wirtschaftsdüngern, vor allem der Gülle, deutlich eingeschränkt, was zu hohen Arbeitsspitzen führt, und dazu, dass der bisherige Lagerraum oft nicht ausreichen wird. Dann stehen nicht geringe Investitionen ins Haus.
Aber auch wenn der Lagerraum über den Winter reicht, wird die Gesamtmenge, die im Jahr ausgebracht werden kann, sinken – einerseits durch die verlängerten Sperrfristen, andererseits durch die vorgeschriebenen Nährstoff-Obergrenzen. Das heißt, betroffene Betriebe müssen sich nach alternativen Absatzwegen umsehen und ihren Rohstoff einer sinnvollen Verwertung zuführen. Das ist natürlich zu dokumentieren; auch der Aufwand im Büro wird durch die neue Verordnung noch weiter steigen.
Gerade die Arbeitsspitzen im Herbst, wenn neben der Gülleausbringung auch Erntearbei-ten und die Vorbereitungen zur neuen Aussaat anstehen, werden viele Betriebe vor Heraus-forderungen stellen und einige auch an ihre Grenzen bringen. Mancher Betriebsleiter hat auf den entsprechenden Veranstaltungen, als die neuen Regelungen diskutiert wurden, von einem Verbot der Tierhaltung durch die Hintertür gesprochen. Fakt ist, dass gerade kleinere Viehhalter Probleme bekommen könnten, all diese Vorgaben zu erfüllen. Denn auch für die Lagertechnik und die Technik zur Ausbringung auf dem Feld gelten neue Anforderungen.
Karsten Becker – LW 5/2018