Letzte Woche veranstaltete der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) ein Symposium zum Leitungsbau. Dabei wurden zahlreiche Aspekte der Erdverkabelung im Rahmen des Netzausbaus zur Stromübertragung vom Norden Deutschlands in die Mitte und den Süden thematisiert. Die Problemstellung reichte von den Planungsverfahren über den Schadenersatz bei Ackerbau und Tierhaltung und dessen Versteuerung bis zur Rekultivierung beanspruchter Flächen.
Der Vorsitzende der HLBS-Arbeitsgruppe „Umweltschutz/Bodenkundliche Baubegleitung beim Leitungsbau“, Dr. Volker Wolfram, moderierte die Veranstaltung in Kassel und kritisierte: „Die landwirtschaftlichen Böden und die vom Leitungsbau betroffenen Betriebsleiter finden bei den Planungen quasi keine Berücksichtigung.“ Erfahrungsgemäß wiesen gestörte Böden je nach Bodentyp, die nach Tiefbaumaßnahmen wieder hergestellt worden seien, langfristig Ertragsverluste von bis zu minus 20 Prozent auf, so der Sachverständige aus Guxhagen. Er regte an, dass wertvolle landwirtschaftliche Böden bei der Planung in die Widerstandsklasse 1; wie auch beispielsweise Campingplätze; eingestuft werden sollten, um ihnen eine höhere Schutzwürdigkeit zuzurechnen.
Dr. Jörn Boller von der Bundesnetzagentur, der zuvor das Verfahren zur Präferenzraumermittlung für die Leitungstrassen dargestellt hatte, gab zu, dass „landwirtschaftliche Böden eventuell bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit im Verhältnis zu anderen Schutzgütern unterrepräsentiert sein könnten.“
KB – LW 18/2024