Die Diskussionen um die anstehende Novellierung der Düngeverordnung sorgen derzeit für volle Säle, beispielsweise bei Veranstaltungen zur Ausbringtechnik. Dass hierzulande diesbezüglich Handlungsbedarf besteht, liegt unter anderem an der Erhebung von Nitratwerten im Grundwasser, die für Deutschland nicht die von der EU geforderten Verbesserungen ausgewiesen hat. Die in den letzten Jahren erzielten Erfolge werden von den nach Brüssel gemeldeten Daten leider nur unzureichend widergespiegelt, was auch an der Auswahl der Messstellen liegt. Das kann man beklagen, ist aber nicht mehr zu ändern.
Nun geht es darum, die anstehenden Verschärfungen hinsichtlich der Sperrfristen, der vorgeschriebenen Lagerkapazitäten, der Regelungen zur Ausbringtechnik und der Dokumentationspflichten auf ein der Sache dienendes Niveau zu bringen. Denn viele der Forderungen, die seitens der EU-Komission zur Reduzierung von Nitratverlusten gestellt werden, laufen einer sinnvollen Verwertung von Wirtschaftsdüngern entgegen oder ziehen Konsequenzen nach sich, die viele – vor allem kleinere – Betriebe in Bedrängnis bringen können.
Beispielsweise würde die geforderte Ausweitung der Sperrfrist für die Wirtschaftsdünger-Ausbringung auch den teuren Ausbau der vorhandenen Lagerkapazitäten bedeuten – hier werden mehr als sechs Monate genannt. Viele Viehhalter haben aber erst in diesem Bereich investiert. Und ein bestehender Nährstoffbedarf im Verbotszeitraum müsste über Mineraldünger gedeckt werden. Ebenfalls hohe Investitionen würden die Anforderungen an die bodennahe oder gar injizierende Ausbringtechnik erfordern. Diese hat aber auch Nachteile wie etwa den deutlich steigenden Bodendruck durch hohes Gewicht und geringere Arbeitsbreiten.
Man kann nur an die Verantwortlichen appellieren, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Immerhin werden durch die Nutzung von Wirtschaftdüngern auch Nährstoffe im Kreis geführt. Eine Effektivitätssteigerung ist gut, muss aber verhältnismäßig und praktisch umsetzbar sein.
Karsten Becker – LW /2014