Langjährige Düngungsversuche aus Rheinland-Pfalz liefern relevante Erkenntnisse zur optimalen Einsatzlenkung der Stickstoffdüngung und der sortenspezifischen N-Effizienz bei Winterfuttergerste. Dr. Stefan Weimar vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach erläutert die Ergebnisse.
Die Düngeverordnung schreibt für die Bewirtschaftung von Flächen in den mit Nitrat belasteten Gebietskulissen die Absenkung des dort ermittelten Stickstoffdüngebedarfs in der jährlichen Gesamtsumme um insgesamt 20 Prozent gemessen am Durchschnitt der Referenzjahre 2015 bis 2019 vor. Zwar ist der Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („Rote Gebiete“) vorerst ausgesetzt und die verschärften Vorgaben werden bis auf Weiteres nicht kontrolliert, dennoch ändert sich an der Rechtsgrundlage nichts. Wann und wie die Regelungen wieder in Kraft treten, ist schwer vorherzusehen. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter.
Der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff liegen nach der Düngeverordnung für die einzelnen Marktfrüchte ertragsabhängige Stickstoffbedarfswerte zugrunde. Diese sind für Einzelschläge beziehungsweise Bewirtschaftungseinheiten mittels asymmetrischer Zu- und Abschläge nach Maßgabe des standortspezifischen Ertragsniveaus im Durchschnitt der fünf vorangegangenen Anbaujahre anzupassen.
Der kulturartspezifische Stickstoffdüngebedarf ergibt sich als standortbezogene N-Obergrenze aus dem kulturartspezifischen Stickstoffbedarfswert abzüglich des zum Vegetationsbeginn vorhandenen Nmin-Vorrats in 0 bis 90 cm Bodentiefe, der N-Nachlieferung aus der organischen Düngung des Vorjahres sowie der jeweiligen Vor- beziehungsweise Zwischenfrucht und des bereits im Herbst ausgebrachten pflanzenverfügbaren Stickstoffs.