Ab 2020 ist eine Mistplatte Pflicht
Der Dunganfall ist ebenfalls in der DüV, Tabelle 1 benannt. Demnach produziert eine 10 000-Liter Milchkuh 8 t/Frischmist je Tierplatz in sechs Monaten bei einer geringen Stroheinstreumenge von 5 kg/Tier/Tag. Das entspricht etwa 9,4 m³ für diesen Kuhplatz. Für das Jungvieh kann man von der Hälfte ausgehen. Bei höherer Stroheinstreu (z.B. Einraumlaufstall) sind die Anfallmengen zu erhöhen. Dies muss betriebsspezifisch beurteilt werden. Hierzu müssen alle Tiergruppen und Tierzahlen im jeweiligen Stallsystem des Betriebes erfasst werden.
Zur Mistplatte gehört eine Jauchegrube, die auch die verunreinigten Niederschläge der Fläche mit aufnehmen kann. Bestandsanlagen, die genutzt werden sollen, müssen dicht sein. Eine Mistplatte ist in jedem Fall baugenehmigungspflichtig.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz