26/2020 Tierhaftpflicht | Tipp der Woche | LW HEUTE

Wenn Hunde, die bellen, doch beißen, hilft die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung

„Der tut nichts"– diesen Satz hört man von Hundebesitzern häufig. Doch wenn Waldi wider Erwarten doch fremde Sachen beschädigt oder gar Artgenossen und andere Personen verletzen, dann haftet der Hundehalter für Vermögens-, Sach- und Personenschäden, und zwar unbegrenzt mit seinem privaten Vermögen. Anders als kleinere Haustiere  sind größere Tiere, auch Hunde, nicht über die private Haftpflicht versichert. Auf Nummer sicher gehen Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern sind solche Policen vorgeschrieben; andere Länder verlangen Versicherungsschutz für Rassen, die als gefährlich eingestuft sind. Doch Statistiken zufolge sind etliche Menschen ohne Privat- und Hundehaftpflicht. Andere wiederum haben aufgrund älterer Verträge keine ausreichende Deckung. Die private Haftpflichtversicherung (PHV) gilt als wichtigste Absicherung und zählt neben der Hausrat- und der Kfz-Haftpflichtversicherung zu den häufigsten Versicherungen hierzulande. Doch aktuelle Daten zeigen, dass etliche Haushalte nicht ausreichend gegen existenzbedrohende Risiken abgesichert sind. Das Angebot an Haftpflichtprodukten ist vielfältig und die Versicherer wetteifern mit Zusatzleistungen um die Gunst der Kunden. Die Entwicklung geht hin zu Leistungen, die über den ursprünglichen Schadensersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts hinausgehen. Oft sind Erweiterungen die Antwort auf neue Risiken, die mit dem technologischen oder auch gesellschaftlichen Wandel einhergehen. Für Versicherer gilt es, diese Risiken in die Haftpflichtlösungen zu integrieren. Zugleich gilt es, den Nutzen so mancher Mehrleistung zu hinterfragen. Die Gesellschaften halten Privathaftpflicht-Versicherungslösungen vor, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind, aber auch bestmöglichen Schutz bieten. Etliche bieten im Rahmen ihrer Premiumtarife Bestleistungsgarantien oder „Sorglos-Pakete“ an. Bei einigen Versicherern ist es die „Erweiterte Vorsorge“. Risiken, die aufgrund technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen neu entstehen oder sich verändern, fließen damit im Schadenfall in den Versicherungsschutz mit ein. Solche Garantien sind kein Freifahrtschein, können jedoch das Haftungsrisiko verringern. Weitere detaillierte Auskünfte erteilen unverbindlich und neutral die Versicherungsmakler der Bauernverbände MSU Landau und MS Gießen.

Joachim Müller, MSU  – LW /2020