In der aktuellen Förderperiode stellt die EU hohe Anforderungen an das landwirtschaftliche Beratungswesen aller Mitgliedsstaaten. Im Rahmen der neuen GAP-Regelungen fordert die EU von den Mitgliedstaaten Nachweise, ob und in welchem Umfang die Länder die Praxis durch das staatliche Beratungswesen unterstützen. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz, schreibt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz.
Um den neuen Nachweisverpflichtungen der EU nachzukommen, ist ab 1. April 2025 die jährliche Registrierung jedes landwirtschaftlichen Betriebes oder jeder Person, die Leistungen des staatlichen Beratungswesens der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) in Anspruch nimmt, notwendig.
Die Registrierung in Rheinland-Pfalz kann schnell, bequem und kostenlos online über den abgebildeten QR Code erfolgen. Angesprochen sind alle Nutzerinnen und Nutzer von Gruppenberatungsangeboten der DLR, wie Info-Dienste für Imkerei, Warndienste, (Web-) Seminare, Fachtagungen in Form von Agrar-, Weinbau-, Futterbau- und Gemüsetage sowie Feld-, Stall- und Weinbergrundgänge.
Mit dem Transfer von neuestem Wissen in die Landwirtschaft und den Weinbau durch die DLR in der einzigartigen Einheit mit Schule und Versuchswesen leistet Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur nachhaltigen Produktion.
Um die Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, ist es notwendig, dass sich alle an dem Angebot der DLR Interessierten registrieren. Diese nach EU-Vorgaben jährlich wiederkehrende Registrierung löst keinerlei Verpflichtungen aus. Die Daten werden ausschließlich für die Dauer der Inanspruchnahme der Leistung gespeichert, weshalb eine jährliche Registrierung erforderlich ist. Eine Übermittlung der Daten an die EU erfolgt dabei in anonymisierter Form.
Weitere Hintergründe zu dem neuen Registrierungsverfahren sind ebenfalls auf der Portalseite des DLR Beratungswesens unter www.dlr.rlp.de/Beratungswesen unter Rechtsgrundlagen hinterlegt.
Neben der Registrierung über den QR-Code ist eine Registrierung auch über folgende Internetseite möglich: www.dlr.rlp.de/Beratungswesen/Service/Registrierung.
mwvlw – LW 14/2025