Kürzlich trainierten die Schüler des zweiten Ausbildungsjahres Landwirtschaft der Berufsschule Butzbach, wie Gefahren in der Milchviehhaltung, im Ackerbau und der Werkstatt erkannt und beurteilt, sowie die Unfallrisiken minimiert werden können.
Auszubildende von heute sind die Unternehmer von morgen. Um ihre Sinne frühzeitig für den Bereich der Arbeitssicherheit zu schärfen, begleitet die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Ausbildung in den grünen Berufen an den Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten vom ersten Lehrjahr an bis zum Abschluss.
Wer macht eine Gefährdungsbeurteilung?
Der landwirtschaftliche Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (Paragraph 5, ArbSchG). Er ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilft Gefahren im Unternehmen zu erkennen, bevor jemand zu Schaden kommt.
Gefährdungsbeurteilung als Teil des Stundenplans
Um die zukünftigen landwirtschaftlichen Betriebsleiter an die wichtige Aufgabe der Unfallverhütung heran zu führen, wurde die Gefährdungsbeurteilung als zentraler Bestandteil in den Unterricht an den Berufsschulen integriert. Im zweiten Ausbildungsjahr wird als Motivationshilfe ein Wettbewerb veranstaltet, bei dem in Kleingruppen Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet und vor der Klasse präsentiert werden. Jeder Schüler erhält eine hochwertige Schutzbrille mit Etui und Pflanzenschutzhandschuhe. Die beste Ausarbeitung wird zudem mit einem Geldpreis von 20 Euro pro Schüler belohnt.
Nesselrath, svlfg – LW 19/2013