Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat eine neue Maschinenförderung für die Landwirtschaft aufgelegt. Damit möchte er die Bäuerinnen und Bauern bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung unterstützen. Neben Landwirten können erstmals auch Maschinenringe und Lohnunternehmen eine solche Förderung erhalten.
„Die neue Maschinenförderung führt die Wettbewerbs- und Innovationsoffensive in der Landwirtschaft konsequent fort und wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte stärken“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Mit der verbesserten Förderung wollen wir unsere Landwirte dabei unterstützen, die Vorgaben der neuen Düngeverordnung umzusetzen und die wirtschaftlichen Auswirkungen soweit wie möglich abfedern“, betonte Wissing.
Erstmals können auch Lohnunternehmen und Maschinenringe eine solche Förderung zur Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung erhalten. Diese Neuerung sei angesichts der nach wie vor im Vergleich zu anderen Ländern kleinstrukturierten Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz wichtig, um solche kapitalaufwändigen Techniken schneller in der Praxis einführen zu können, so Wissing. „Die Förderung von Lohnunternehmen und Maschinenringen wird dazu beitragen, dass solche Techniken wesentlich schneller in der Landwirtschaft genutzt werden können“, betonte Minister Wissing, denn viele Landwirte griffen auf Geräte dieser Anbieter zurück.
Fördersatz liegt bei 40 Prozent
„Die Maschinenförderung setzt auf die Digitalisierung der Landwirtschaft. Sie wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe steigern und eine ökologischere Bewirtschaftung der Felder ermöglichen“, so Wissing. Ökonomie und Ökologie würden durch innovative Technik miteinander in Einklang gebracht.
Landwirte können ab sofort Anträge beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellen. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent der Nettomaschinenkosten und damit deutlich über dem derzeit vom Bund angebotenen. Gefördert werden können:
Ansprechpartner und für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, das landesweit für die Umsetzung einzelbetrieblicher Investitionsförderungsmaßnahmen zuständig ist. Dort sind auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhältlich unter www.dlr-mosel.rlp.de. Zur Förderung setzt das Land EU- und Landesmittel ein. Sie wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) angeboten.
mwvlw – LW 16/2020