Für die Wildschadensschätzung sind die jährlich aktualisierten Richtwerte für Aufwuchschäden ein unverzichtbares Hilfsmittel zum Erstellen der Schadensgutachten. Im folgenden Artikel erläutert Dr. Günther Lißmann vom Regierungspräsidium in Kassel die Vorgehensweise bei der Wildschadenskalkulation sowie die Anwendung dieser Richtwerttabellen.
Wird der Wildschadensschätzer von der Gemeinde zur Schadensfeststellung im Vorverfahren beauftragt, so hat er vor der Schadensfeststellung grundsätzlich drei Fragen zu klären:
Normalertrag ermitteln
Für die Schadenskalkulation gilt: Was auf der Schadensfläche unter dem nicht durch Wildschaden geschädigten „Normalertrag“ liegt, ist Schaden. Die schwierigsten Fragen sind daher: Wie hoch wäre der Normalertrag ohne Wildschaden gewesen und wie hoch ist der Restertrag noch auf der vom ersatzpflichtigen Wild geschädigten Fläche? Das Ertragsniveau ist immer abhängig von der durchschnittlichen Standortbodenqualität und der individuellen Bewirtschaftungsintensität durch den Landwirt. Bei wechselnden Bodenqualitäten innerhalb des Schlages und Waldrandlagen können je nach Lage der Schadensfläche auch noch besondere Zu- und Abschläge erforderlich werden.
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