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Neue Rinderohrmarken für Rheinland-Pfalz

Ohrmarken von anderem Hersteller

Der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar als beauftragte Stelle des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich der Tierkennzeichnung gibt ab der 23. Kalenderwoche Rinderohrmarken eines anderen Herstellers aus.

Doppelohrmarke mit Ohrstanzgewebe: Zur Kennzeichnung mit den neuen Doppel- und Nachprägeohrmarken kann nur die Caisley-Ohrmarkenzange verwendet werden. Foto: lkv

Für alle Doppelohrmarken (für die Kennzeichnung von Kälbern) sowie für alle Nachprägeohrmarken werden ab diesem Zeitpunkt Ohrmarken des Herstellers Caisley zum gleichen Verkaufspreis ausgegeben. Der Grund für diesen Systemwechsel liegt in der zunehmenden Verschlechterung der Ohrmarkenqualität des bisherigen Herstellers und den damit verbundenen hohen Verlustraten.

Spezielle Ohrzange wird kostenfrei ausgehändigt

Aufgrund technischer Voraussetzungen ist es notwendig, dass jeder Rinderhalter eine neue, auf die Caisley-Ohrmarke exakt abgestimmte Ohrmarkenzange verwendet. Alle Rinderhalter erhalten zu Beginn der Umstellung kostenfrei eine Caisley-Zange. Um Portokosten einzusparen, wurden bereits alle LKV-Mitglieder über die Mitarbeiter im MLP-Außendienst mit einer neuen Zange ausgestattet. Alle übrigen Rinderhalter erhalten diese Zange mit der Auslieferung der ersten Caisley-Ohrmarken (Doppelohrmarken für Kälber oder Nachprägeohrmarken).

Auf der Homepage des LKV kann ein Kurzfilm aufgerufen werden, der das genaue Vorgehen der Applikation der Ohrmarken beschreibt. Beim Einziehen der Ohrmarke wird das Probengefäß durch das Zudrücken der Zange direkt fest verschlossen. Auf dem Probengefäß ist seitlich die Ohrmarke in Klarschrift aufgedruckt, am Boden des Gefäßes befindet sich der Barcode. Der Versand der Proben kann wie bisher ohne Untersuchungsantrag in den dafür vorgesehenen luftgepolsterten Versandtaschen erfolgen.

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat eine zweite Laborstrecke aufgebaut, um alle Gewebeproben im Massenuntersuchungsverfahren fehlerfrei auf BVD untersuchen zu können. Das LUA sichert zu, die Gewebeproben beider Ohrmarkenhersteller (bisherige und neue Ohrmarken) auch in Zukunft parallel untersuchen zu können. Deshalb können Rinderhalter die bisher ausgegebenen Ohrmarken ohne weiteres einsetzen. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass ein Herstellerwechsel aus unterschiedlichen Gründen häufiger durchgeführt werden könnte. Demnach ist es auch denkbar, dass der LKV in einigen Jahren wieder Ohrmarken des bisherigen Herstellers einsetzt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die bisher eingesetzten Ohrmarkenzangen trocken und vor äußeren Einflüssen geschützt an einem für Sie wieder auffindbaren Ort aufzubewahren.

LKV Rheinland-Pfalz-Saar und LUA – LW 23/2016