Im Gegensatz zu den ursprünglichen GAP-Vorschlägen der Kommission ist die jetzige Einigung mit weniger Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten, die noch stärker zu Lasten der deutschen Landwirtschaft gegangen wäre, und weniger unproduktives Greening sicherlich eine Verbesserung. Durch die vielen Möglichkeiten, die europäischen Vorgaben national auszugestalten, wird man aber erst nach den politischen Entscheidungen in Deutschland sehen können, was hierzulande beim einzelnen Betrieb hängen bleibt.
Eins ist aber schon jetzt klar: Es wird mehr Bürokratie geben. Das musste Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf dem Bauerntag in Berlin einräumen. Die Direktzahlungen, also die Mittel, die unmittelbar bei den Betrieben eingehen, können durch eine Reihe von Umverteilungsmaßnahmen erheblich geschmälert werden.
Einer der dicksten Brocken ist die Möglichkeit, 15 Prozent der Fördermittel von der Ersten Säule in die Zweite Säule (nur theoretisch auch umgekehrt) zu verschieben. Da die Maßnahmen, die mit diesem Geld finanziert werden, nicht kofinanziert werden müssen, besteht ein starker Anreiz für die Politik, hier zuzugreifen.
Nebenbei ist dies auch ein Beispiel für die Zunahme an Bürokratie in der Mittelverwaltung. Es gibt dann nämlich Fördertatbestände mit vielen unterschiedlichen Kofinanzierungssätzen.
Zu einer erheblichen Umverteilung kann es je nach Umsetzung auch durch die Sonderförderung der ersten Hektare eines Betriebs kommen, mit der Ministerin Aigner die Kappung der Direktzahlungen und eine Degression abwenden will. Immerhin 5 Prozent der Direktzahlungsmittel sollen dafür vorgesehen werden. Hinzu kommen weitere 2 Prozent für den verpflichtenden Zuschlag auf die Direktzahlungen für Junglandwirte.
Das Ringen um die gemeinsame Agrarpolitik, die durch die Reform noch uneinheitlicher geworden ist, ist also noch lange nicht vorbei.
Cornelius Mohr – LW 27/2013