Die heimischen Zuckerrübenanbauer haben in der vergangenen Saison eine sehr gute Ernte eingefahren. In der Wetterau erreichten sie den bislang höchsten Zuckerertrag pro Hektar, in Hessen-Pfalz wurde der zweitbeste Rübenertrag geerntet, in Kassel der bisherige Ertragsrekord knapp übertroffen. Ernte, Verladung und Transport haben ebenfalls gut geklappt. Bis hierhin könnten die Anbauer zufrieden sein. Doch zwei Dinge sorgen sie: Der Zuckerpreis in Europa ist infolge sinkender Preise auf den internationalen Märkten stark zurückgegangen. Die jüngste Meldung verkündet 340 Euro die Tonne.
Nach dem Ende der Quotenregelung und des Rübenmindestpreises leitet sich der Rübenpreis vom Zuckererlös der Südzucker ab. Preisanpassungen werden zwischen den Verbänden und dem Konzern verhandelt. Dabei ist das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis sehr komplex – ohne Bauern keine Zuckerfabriken, ohne Zuckerfabriken aber auch kein Anbau. Das bedeutet, dass die Landwirte einen attraktiven Preis brauchen, damit die Zuckerrübe ihre Vorzüglichkeit in den Betrieben behält. Vor allem müssen sie vor der nächsten Kontrahierung für 2019 den Preis für 2017 kennen. Und Südzucker muss international bestehen können und senkt deshalb weiter ihre Stückkosten. Dies wurde mit der Verlängerung der Kampagne und der Anbauausweitung von den Bauern mitgetragen. Die Rendite daraus muss deshalb fair verteilt werden.
Die zweite große Sorge gilt der Rübengesundheit. Augenfällig waren vergangenes Jahr die massiven Schäden aufgrund der Blattkrankheit Cercospora, vor allem im Süden. Noch bedeutungsvoller könnten die aufgetretenen Virus- und Bakterienerkrankungen sein, über die allerdings noch wenig bekannt ist. Sie haben den Zuckergehalt offensichtlich stark beeinflusst. Viren, Bakterien, Cercospora, Nematoden sowie Unkräuter können insgesamt zu großen Verlusten beziehungsweise höheren Kosten führen, die ebenfalls den Rübenanbau gefährden, insbesondere dann, wenn zur gleichen Zeit Pflanzenschutzmittel, politisch bedingt, wegfallen, angefangen bei der bewährten insektiziden Beizung.
Cornelius Mohr – LW 6/2018