Zukunft Biogas – zu diesem aktuellen Themenkomplex lädt die ALB Hessen am Mittwoch, 7. März Interessierte zu einer Tagung ins Landwirtschaftszentrum Eichhof nach Bad Hersfeld ein.
Mit dem EEG 2014 ist der Neubau von Biogasanlagen fast zum Erliegen gekommen. Lediglich 75 kW-Biogasanlagen, die ausschließlich Wirtschaftsdünger vergären, sind noch wirtschaftlich. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben es bestehenden Biogasanlagen nicht mehr, ihre jährliche Stromproduktion zu erhöhen, so dass lediglich eine Optimierung der Anlagen von Vorteil sein kann. Viele Biogasanlagen in Hessen haben inzwischen die Hälfte der garantierten Vergütungsdauer überschritten, so dass die Frage bleibt, wie es nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weitergehen wird. Das EEG 2017 schafft für Bestandsanlagen eine Chance für den Weiterbetrieb der Anlagen für weitere zehn Jahre. Hierbei sind vielfältige Anforderungen zu beachten, um einen individuellen Lösungsansatz für die Einzelanlage zu erarbeiten.
Neue Regelungen des EEG werden erläutert
Björn Staub vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen wird die wesentlichen Neuregelungen im EEG 2017 für den Bereich Biogas vorstellen. Hierbei spielen neben technischen Voraussetzungen auch der Gebotshöchstwert eine wichtige Rolle. Anlagenbetreiber müssen hierfür ihre Stromerzeugungskosten genau kennen, um betriebsindividuell zu kalkulieren, ob die künftigen Erlöse aus dem Stromverkauf zuzüglich weiterer Einnahmen aus der Wärme- und Gärrestvermarktung für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb ausreichend sind. Das EEG 2017 schreibt vor, dass ein Gebot nur für eine Strommenge abgegeben werden kann, die maximal 50 Prozent der installierten Leistung entspricht. Somit ist die Anlage entweder doppelt zu überbauen oder die Leistung zu reduzieren. Die Wirtschaftlichkeit der Leistungserweiterung wird Jochen Ackermann von der Agrarberatung Nordhessen GmbH beleuchten.
Biogas kann nicht nur gespeichert, sondern auch durch bedarfsgerechte Fütterung zeitlich flexibel bereitgestellt werden. Hierzu berichtet Dr. Henning Hahn vom Fraunhofer IEE zu Ergebnissen eines Versuchs. Im Rahmen der Energiewende wird häufig nur die Strombereitstellung betrachtet. Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien findet nicht ausreichende Beachtung. Hierbei hat eigentlich die Biomasse einen festen Stellenwert, wie Thomas Krause von der Viessmann Deutschland GmbH und Mitglied im Bundesverband Bioenergie e.V. erläutern wird.
Für den Betrieb von Biogasanlagen gibt es einige neue Regelungen, die beachtet werden müssen. Foto: landpixel
Weitere Investitionen sinnvoll?
Investitionen in Nahwärmenetze, ob nun als Erweiterung bestehender Netze oder als Neubau, sind mit hohen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der endenden Vergütungsrestlaufzeit vieler Biogasanlagen stellen sich Betreiber die Frage, ob die Investitionen weiterhin sinnvoll erscheinen. Hierzu nimmt Dr. Kati Jagnow vom Planungsbüro delta-q aus Braunschweig Stellung. Praktiker werden über interessante Projekte berichten. Peter Linz und Jan-Martin Griefhahn werden das Biogasanlagen-Konzept der St. Antoniusheim GmbH in Fulda vorstellen. Der ökologisch wirtschaftende Betrieb betreibt seit einigen Jahren eine 75 kW-Kleinbiogasanlage, die ausschließlich mit Wirtschaftsdünger aus dem eigenen Betrieb versorgt wird.
Im Anschluss stellen zwei Betriebsleiter, die ihre Anlagen unter den Rahmenbedingungen des EEG 2009 errichtet haben, diese vor: Stephan Lölkes, Lohnunternehmer und Betreiber des Bioenergiehofes vor den Tannen aus Mellnau wird sein Konzept vorstellen und auf die Erfahrungen mit zwei Nahwärmenetzen, Satelliten-BHKW und Gärrestseparierung eingehen. Heinrich Wetekam von der Wetekam Energie GmbH & Co. KG beschreibt seine Erfahrungen. Hierzu zählen der Bau eines umfangreichen Nahwärmenetzes, die Errichtung zusätzlicher BHKWs zur bedarfsgerechten Stromproduktion wie auch die fortwährende Optimierung der Anlage und der Inputstoffe. Die Veranstaltung findet ab 9.30 Uhr in der ALB-Halle auf dem Eichhof in Bad Hersfeld statt. Der Eintritt kostet 25 Euro.
Björn Staub, llh – LW 8/2018