Landwirte und Lohnunternehmer können häufig für die Arbeiten in ihren Betrieben einen Lkw-Führerschein gut gebrauchen. Außerdem verdienen sich gerade Junglandwirte durch den Lkw-Führerschein gerne etwas hinzu, wie bei einer Tätigkeit in einer Lade- und Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben. Allerdings reicht künftig der Lkw-Führerschein CE nicht mehr aus, wenn man gewerblich Lkw fährt.
Lkw-Fahrer müssen künftig in Deutschland aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie neben dem Führerschein die Berufskraftfahrerausbildung mit Prüfung vor der IHK vorweisen. Dies gilt für alle Fahrzeuge ab 3,5 t. Selbst die EU erwartet aber nicht, dass jetzt alle Lkw-Fahrer die Berufskraftfahrerausbildung nachholen müssen. Wer den Lkw-Führerschein bis zum 10. September 2009 erworben hat, muss die Prüfung zum Berufskraftfahrer nicht nachweisen. Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Führerschein Klasse C zu machen, sollte dieses daher möglichst bis zum Stichtag, 10. September 2009, gemacht haben.
Dennoch werden alle Lkw-Fahrer von diesem Gesetz betroffen sein. Denn alle fünf Jahre muss man dann als Lkw-Fahrer seine Kenntnisse auffrischen – egal ob man den Führerschein vor oder nach dem Stichtag gemacht hat. Dabei bleibt der Führerschein gültig, auch wenn man die Weiterbildung nicht macht. Man darf dann jedoch keinen gewerblichen Gütertransport durchführen.
Die Weiterbildung umfasst innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden und betrifft Fragen zu den Fachgebieten: Fahrdynamik und Sicherheitstechnik, wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Man kann die Weiterbildung aufteilen: so zum Beispiel kann jedes Jahr ein Kurs von sieben Stunden zur Weiterbildung absolviert werden. Eine Prüfung gibt es nicht. Die Fortbildungen werden von den Deula-Schulen und anderen Fahrschulen durchgeführt.
Bis zum 10. September 2014 muss jeder Lkw-Fahrer diese Weiterbildung nachweisen, welches auf dem Karten-Führerschein vermerkt wird, der alle fünf Jahre neu ausgestellt wird. Der graue oder rosafarbene Führerschein hat damit endgültig ausgedient. Außerdem gilt für alle Lkw-Fahrer ab dem Alter von 50 Jahren, dass sie nach einem ärztlichen Gutachten ihren Führerschein auf weitere fünf Jahre verlängern können.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Deula Witzenhausen – Lehranstalt für angewandte Technik – unter der Rufnummer 05542/60030, ferner unter: www.deula-witzenhausen.de.
Dr. K. Schröter, Deula Witzenhausen