Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

Die Zeitspanne für die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger wird durch die Düngeverordnung verkürzt. Im Betrieb müssen etwa 75 Prozent der anfallenden Mengen im Frühjahr auf die Flächen ausgebracht werden. Die Ausbringung auf bestellte Flächen muss ab dem Jahr 2020 und im Grünland ab dem Jahr 2025 streifenförmig erfolgen.
Diese Situation kann, auch auf Grund von ungünstigen Witterungsverhältnissen, zu einem Engpass bei der Arbeitserledigung führen.  Eine Lagerkapazität von sechs Monaten wird für die Ausbringung zum optimalen Zeitpunkt benötigt.
Die Kosten der Ausbringung werden durch die höheren Anforderungen zwangsläufig steigen. Dieser Sachverhalt kann durch eine verbesserte Stickstoffausnutzung nicht ausgeglichen werden.
Aus diesen Gründen sollte die eingesetzte Technik bestens ausgelastet sein, um die Kostensteigerung bei der Düngung auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Im AFP Förderprogramm können Antragsberechtigte noch bis August 2019 einen Antrag für die Förderung von umweltgerechter Flüssigdüngerausbringtechnik stellen.
Vor dem Hintergrund des knappen Faktors Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb kann die überbetriebliche Maschinenverwendung (ÃœMV) den Betrieben helfen. Die Organisationen verfügen über versierte Fachkräfte, sowie über moderne, bodenschonende Verteil- und Ausbringtechnik. Sie sind in der Lage Maschinen optimal auszulasten. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit einer Organisation vor Ort in Verbindung, damit die ÃœMV-Organisationen den Einsatz planen können.  
Karl-Heinz Wiech, LLH