Keine staatlichen Hilfen mehr bei Elementarschäden

Unwetter mit Starkregenfällen und Dauerregen mit der Folge von unkontrollierten Sturzfluten, Schlammlawinen und Rückstauschäden aus den Kanalisationen halten Deutschland jedes Jahr in Atem. Eigentlich ist das keine Ãœberraschung mehr. Die Frage ist nur, wen oder welche Region trifft es als Nächstes? Die Aussage „bei uns ist noch niemals etwas passiert“ ist ein gefährlicher Trugschluss. Viele Bürger im ganzen Bundesgebiet können berichten, dass die teilweise die Existenz bedrohenden Schäden sie vollkommen überrascht und unvorbereitet getroffen haben. Jedes Jahr wird deshalb diskutiert, ob eine Elementarschaden-Versicherung zur Pflichtversicherung erklärt wird. Die Politik konnte sich dazu bisher nicht durchringen und setzt auf die Eigenverantwortung der Bürger.
In Zukunft wird es außer sehr geringen Soforthilfen keine steuerfinanzierten Entschädigungen mehr geben. Die Politik fordert die Bürger deshalb auf, sich selbst gegen Elementarschäden zu versichern. Das betrifft sowohl Privathaushalte als auch Hausverwaltungen und Unternehmen.
Nach Angaben der Versicherungsbranche sind fast alle Gebäude versicherbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Versicherer jedes Gebäude auch versichern wird. Gebäude in den Gefährdungsklassen (GK) 1 bis 3 sind bei den meisten Versicherern ohne weiteres versicherbar.
Dagegen ist bei Gebäuden in der Zone GK 4 der Abschluss einer Versicherung teilweise nur nach individuellen Absprachen mit einigen Versicherern möglich. Neben Gebäuden sollten auch Hausrat sowie Maschinen und Warenvorräte ausreichend hoch versichert werden.
Weitere detaillierte Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Gießen und MSU Landau erhältlich. 
Joachim Müller, MSU