Der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins südlich von Rüsselsheim hat auch Folgen für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz: Per Allgemeinverfügung wurde ein 15-Kilometer-Schutzradius rund um den Fundort gezogen, dieser reicht auch auf die linke Rheinseite. Doch im Gegensatz zu Hessen kann die Bewirtschaftung fortgesetzt werden solange kein infiziertes Tier im Kreis Mainz-Bingen gefunden wird.
Vor dem Hintergrund, dass eine Rheindurchquerung von Schwarzwild aufgrund des hohen Rheinpegels in der letzten Zeit eher unwahrscheinlich sein dürfte und aktuell im Kreis Mainz-Bingen und in Mainz noch kein infiziertes Schwein gefunden wurde, hat sich die Kreisverwaltung MainzBingen zu folgenden Maßnahmen im Gebiet entschlossen:
Sollte im Zuge des Schwarzwild-Monitorings, zu dem die Jäger aufgerufen werden, ein positiver ASP-Test auftauchen, wird eine neue Bewertung vorgenommen. Mehr siehe S. 26.
Die Verfügung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gilt zunächst zwei Wochen.
Der beim Kreis schnell eingerichtete Krisenstab hat dies unter der Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus, beschlossen.
Es gibt im Landkreis und in Mainz etwa 600 bis 700 Hausschweine. Die Amtstierärzte des Veterinäramtes werden diese Bestände in den nächsten Tagen besuchen und testen.
Im Schutzradius, der mit Warnschildern kenntlich gemacht wird, liegen auf dieser Rheinseite die Verbandsgemeinde Bodenheim, die Städte Oppenheim und Nierstein, die Gemeinden Mommenheim und Klein-Winternheim sowie das Mainzer Stadtgebiet. Dieses Gebiet wird nun intensiv abgesucht, unter anderem mit Drohnen und Wärmebildkameras, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine trotz des seit Wochen andauernden Hochwassers auf diese Rheinseite geschafft haben.
Aktuell ist im Kreis Mainz-Bingen und in Mainz noch kein infiziertes Schwein gefunden worden, weshalb auch die Landwirtschaft derzeit nicht von der Allgemeinverfügung betroffen ist. Demnach dürfen auch Landwirte, die ihre Felder in dem 15-Kilomter-Radius haben, ihren Betrieb normal weiterführen. Die kurz vor ihrem Start stehende Getreideernte ist nach derzeitigem Stand möglich. Wenn ein infiziertes Tier gefunden werden sollte, würden die Vorschriften angepasst.
Die ASP ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen jedoch ungefährlich. Hunde müssen dringend angeleint werden.
bwv/LW – LW 25/2024