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Anbaurisiko für Braugerste soll gesenkt werden

Standardvertrag für mehr Versorgungssicherheit

Der erste bundesweite Standardvertrag für Braugerste wurde erarbeitet und diesen Monat vom Deutschen Bauernverband, dem deutschen Mälzerbund und der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften in Bayern unterzeichnet. Dies soll für mehr Versorgungssicherheit bei deutschem Malz sorgen, indem das Anbaurisiko für den Landwirt verringert wird.

Das Risiko, beim Braugerstenanbau nicht die geforderten Qualitäten zu erreichen, ist durch Klimawandel und Dünge-Verordnung weiter gestiegen. Foto: landpixel

Die Braugersten-Gemeinschaft e.V. bezeichnet diesen ersten bundesweiten Standardvertrag für Braugerste als „großen Wurf“ für die Versorgungssicherheit der Malz- und Brauwirtschaft mit heimischer Qualitätsbraugerste.

„Mit der Unterzeichnung des ersten Standardvertrags für Braugerste setzen der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Deutsche Mälzerbund e.V. und die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften in Bayern ein starkes Zeichen für die Zukunft der Braugerstenproduktion in Deutschland“, heißt es in einer Presseinformation der Braugersten-Gemeinschaft.

Trotz des stetigen Zuchtfortschritts bei neu zugelassenen Braugerstensorten und der Ausweitung des Anbaus vom traditionellen Sommergerstenanbau auf das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“ mit Integration der Anbaualternativen Sommergerste in Herbstaussaat und Winterbraugerste sei die Attraktivität für die Braugerstenproduktion in der deutschen Landwirtschaft stetig gesunken.

Als Hauptgrund für die Abkehr der Landwirtschaft von der Braugerstenerzeugung wird das steigende Anbaurisiko genannt. Denn in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und unter den Vorgaben der Dünge-Verordnung werde es immer schwieriger, die geforderte Brauqualität zu erreichen.

Die Braugersten-Gemeinschaft e.V. begrüßt daher die vom Deutschen Mälzerbund e.V. und dem Bayerischen Bauernverband e.V. initiierten Gespräche und bezeichnet den nun bundesweit vereinbarten Standardvertrag für Braugerste als „großen Wurf“ für die zukünftige Versorgungssicherheit der Malz- und Brauwirtschaft mit heimischer Qualitätsbraugerste.

Weniger Abhängigkeit von internationalen Lieferketten

„Bier, gebraut nach dem Reinheitsgebot, ist ein deutsches Kulturgut. Neben Wasser und Hopfen ist das Malz aus Braugerste eine essenzielle Zutat, die vorzugsweise aus heimischem Anbau kommen soll“, so Dr. Georg Stettner, erster Vorstandsvorsitzender der Braugersten-Gemeinschaft e.V., die alle Stufen der Wertschöpfungskette Braugerste vereinigt. Er begrüßt die Unterzeichnung des Standardvertrages:

„Die Vereinbarung ist die richtige und notwendige Reaktion auf die aktuellen Anbaubedingungen. Sie wird die Eigenversorgung der Deutschen Malz- und Brauwirtschaft verbessern, die regionale Wertschöpfung und Zusammenarbeit stärken und langfristig die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten reduzieren“, so Stettner.

Ein PDF des Standard-Anbauvertrags ist unter kurzlinks.de/h2cp auf der Seite des Bayerischen Bauernverbands zu finden.

LW – LW 16/2025