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Anpassung der Allgemeinverfügung

Landkreis Darmstadt-Dieburg benennt infizierte Zone in Sperrzone 2 um

Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat seine Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert und dabei die bisher als infizierte Zone bekannte Region in "Sperrzone II" umbenannt. Diese Anpassung der Zonen erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Kommission.

Die Sperrzone II unterliegt nun spezifischen Vorschriften, die auf EU-Verordnungen basieren und die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen sollen. Die Umbenennung soll zur Klarheit und Einhaltung internationaler Standards beitragen, wie sie von der EU gefordert werden.

Zusätzlich bereitetet die Kreisverwaltung gerade eine daran angrenzend Sperrzone I vor, welche als sogenannte Pufferzone wirken wird und ebenfalls auf Vorgaben der EU-Kommission zurückgeht.

Für weitere Informationen zur Situation besuchen Sie bitte die Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter deu01.safelinks.protection.... (mm)

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