In wachsenden Milchviehbetrieben steigt die Arbeitsbelastung an. Um diese zu bewältigen, sollte die Organisation der Arbeit während oder noch besser vor einer Bestandserweiterung überdacht werden. Zwar kann ein Teil der Arbeit häufig durch zunehmende Technisierung –beispielsweise einen Melk-, Futteranschiebe- oder Spaltenreinigungs-Roboter – abgefangen werden, mehr Kühe bedeuten in der Regel trotzdem mehr Arbeit.
Vor allem die täglich anfallenden Tätigkeiten sollte man sich anschauen – denn hier summiert sich die aufgewendete Zeit rasch. In der LW-Ausgabe vergangener Woche wurde gezeigt, wie man diese systematisch analysiert und sie optimieren kann. Bei der Fütterung kann dies beispielsweise die Herstellung einer Kraftfuttervormischung für die TMR sein – so wird beim täglichen Futtermischen wertvolle Zeit gespart, die für wichtige Managementaufgaben zur Verfügung steht (siehe www.lw-heute.de/arbeitsorganisation-griff).
In wachsenden Milchviehbetrieben wird ab einem bestimmten Zeitpunkt oft die Beschäftigung von Mitarbeitern nötig. Auch hier müssen sich Betriebsleiter häufig neu eindenken: Was man selbst flott erledigt hat und unter Familienmitgliedern ohne viele Worte Hand in Hand geht, muss einem Externen erst erklärt und gezeigt werden. Und es muss überprüft werden, ob die Arbeiten in der gewünschten Qualität erledigt wurden. Hier helfen schriftliche Standard-Arbeitsanweisungen, die gemeinsam mit den Mitarbeitern erstellt werden. Diese bringt man dann am Ort der Tätigkeit gut sichtbar an, damit keine Missverständnisse dabei aufkommen, was zu tun ist, beispielsweise welche Dosierungen bei der Melkanlagenreinigung einzuhalten sind.
Genutzt werden sollten auch Tages- und Wochenarbeitslisten: Mit ihnen wird es für Fremd- und auch Familienarbeitskräfte leichter, den Überblick zu behalten und Arbeiten zeitgerecht zu erledigen. Checklisten können in sensiblen Bereichen wie den Tränkekälbern helfen, zu prüfen, ob alle Arbeiten erledigt sind. Hier wird schriftlich abgehakt, ob zum Beispiel alle Kälber getrunken haben und auffällige Tiere an den Zuständigen im Betrieb weitergemeldet wurden. Mehr dazu ab Seite 14.
Marion Adams – LW 28/2015