Das Land hat es Anfang März verkündet, der Kreis Groß-Gerau zieht nun mit einer neuen Allgemeinverfügung nach, die sowohl für die Kernzone als auch für die Sperrzone 2 gleichermaßen gilt: Seit dem 1. April gibt es demnach im Kreisgebiet eine Reihe von Lockerungen bei den Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Dies teilt der Kreis Groß-Gerau in einer Pressemitteilung mit.
„Wir sind froh, dass unsere mit dem Land gut abgestimmten Maßnahmen seit Ausbruch der ASP im Juni 2024 dazu beigetragen haben, dass wir ein Stück weit in die Normalität zurückkehren können. Bis die ASP wieder völlig aus der Region verschwunden ist, werden allerdings noch Jahre vergehen“, so der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan, der die gute Zusammenarbeit des Kreisveterinäramts mit Jägerschaft, Forst, Landwirtschaft, Drohnenpiloten, Suchhundegespannen oder den Kadaver-Bergeteams lobte.
Abschussprämie für Wildschweine
Seit dem 1. April gilt: Die (Einzel-)Jagd auf Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten ist – mit einer Gebietseinschränkung – wieder erlaubt. Keine Erleichterungen für die Jagd gibt es in einer Zone zwischen Rhein und Festzaun. Es werde sogar eine Abschussprämie für Wildschweine gezahlt, denn Ziel sei es, den Schwarzwildbestand so weit wie möglich zu reduzieren, und damit auch die Fälle von ASP. Die Abschussprämie für die Jäger betrage 200 Euro je Tier. Möglich wurde die Erlaubnis zur Jagd in den meisten Arealen, weil mittlerweile viele Festzäune um die betroffenen Gebiete aufgestellt wurden; dadurch kann es während der Jagd nicht mehr zur Versprengung von mit dem ASP-Erreger infizierten Wildschweinen in andere Gebiete kommen, so der Kreis.
Wildschweine dürfen nicht vermarktet werden
Die geschossenen Wildschweine dürften nicht vermarktet werden, die Kadaver werden entsorgt. Nur für den Verzehr im Eigenbedarf seien fünf Wildschweine im Jahr pro Jäger-Haushalt erlaubt. Auch für die Landwirtschaft gibt es Lockerungen. In dem erwähnten Gebiet zwischen Rhein und Festzaun gilt zwar noch, dass vor der Ernte (am Erntetag selbst oder am Vortag) die Felder per Drohnenflug auf Wildschweine oder Kadaver abgesucht werden müssen. Im restlichen Kreisgebiet sind aber keinerlei Drohnenflüge mehr vor der Ernte vorgeschrieben.
Für den Forst bedeute die Entscheidung des Landes und die neue Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ebenfalls Erleichterungen. Dringend notwendige Pflegearbeiten im Wald seien wieder möglich.
LW – LW 14/2025