Bei den betrieblichen Standorten ist es völlig normal, dass sich die Entwicklung im Laufe der Zeit schrittweise vollzieht und nach und nach Gebäude und bauliche Anlagen errichtet werden. So ist beispielsweise der heutige Gebäudebestand in Form eines Milchviehstalles, Jungviehbereichs, von Kälberställen, Güllebehältern und Fahrsilos vielleicht über einen Zeitraum von 15 Jahren im Rahmen von drei Genehmigungsverfahren realisiert worden. Wenn nun der nächste größere Entwicklungsschritt ansteht, könnten eventuell Immissionsbetrachtungen mehr Relevanz als bisher erlangen. Nicht selten stellt man dann in der Praxis fest, dass der vorzufindende Zustand und die Baugenehmigung nicht mehr 100 %ig zusammenpassen. Klar ist, dass eine Genehmigungsbehörde sich immer auf den genehmigten Zustand berufen wird. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Unstimmigkeiten könnten sowohl bei fehlender Genehmigung als auch bei einer anderen Nutzung entstehen. Zu einer Baugenehmigung zählen neben dem Schriftstück auch die Planunterlagen in Form von Lageplänen, Grundrissen, Schnitten und Ansichten, Berechnungen, Bau- und Betriebsbeschreibungen, Fachgutachten und eventuell noch weitere Unterlagen. Sie sollten immer zusammen aufbewahrt werden und griffbereit sein. Falls im Betrieb – warum auch immer – keine Baugenehmigungen mehr vorhanden sind, kann man beim zuständigen Bauaktenarchiv eine Kopie oder einen Scan der Unterlagen anfordern. So ist man immer auf der sicheren Seite, was die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde angeht, und kann gelassen der baulichen Betriebsentwicklung entgegensehen. Für weitere Informationen steht die Bauberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder die des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Lk Rheinland-Pfalz