14/2025 JSG-Anlagen | Tipp der Woche | LW HEUTE

Beschichtungen für JGS-Anlagen

Wenn Behälter geplant sind, die durch Jauche, Gülle oder Silage-sickersäfte beaufschlagt werden, müssen diese gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben grundsätzlich ausreichend gegen die Inhaltsstoffe des Lagergutes beständig sein. Dies ist mit der Auswahl beispielsweise des entsprechenden Betons oder einer Beschichtung zu gewährleisten. Bei Fahrsilos gilt, dass man dort nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beschichtung verzichten kann. Andernfalls ist der Schutz unzureichend, und das Bauteil wird durch die Sickersäfte zu schnell angegriffen. Ebenso müssen die Beschichtungen für Mensch und Tier physiologisch unbedenklich sein. Dies ist bei Epoxidharzbeschichtungen beispielsweise der Fall. Man dürfte nur auf eine Beschichtung verzichten, wenn das Futtersilo luft- und wasserdicht abgedeckt ist, der Futterstock weniger als 3 m hoch ist, ein hoher Trockenmassegehalt von mind 25 Prozent vorliegt und die Betonexpositionsklasse XF4 statt XF3 verwendet wird. Für weitere Informationen stehen der Praxis die Bauberaterinnen und -berater der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt gerne zur Verfügung.    Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

 – LW /2025