Versicherungsschutz für ausländische Erntehelfer
Während der beruflichen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (BG). Die Praxis zeigt aber, dass oft während der Aufenthaltsdauer Unfälle und Erkrankungen während der Freizeit auftreten. Hier steht der Arbeitgeber mit in der Verantwortung. Auch der behandelnde Arzt oder die Klinik möchten Fragen zur Kostenübernahme geklärt wissen. Konkrete Fragen, wie nach den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht, können oft nicht pauschal beantwortet werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ausländische Saisonarbeitskräfte, die sich vorübergehend als Erntehelfer in Deutschland aufhalten oder Saisonarbeitskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend als Erntehelfer betätigen, zu versichern.
Es kann für bis zu 91 Tagen Versicherungsschutz beantragt werden. Im ersten Paket besteht dann die Möglichkeit Krankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Unter anderem sind darin enthalten:
- Ambulante Heilbehandlungskosten gemäß GOÄ/GOZ bis zu 100 %,
- Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel bis zu 100 %,
- Stationäre Behandlungskosten im Mehrbettzimmer bis zu 100 %,
- Überführungskosten ins Heimatland oder Bestattungskosten im Ausland bis 10 000 Euro.
Der Versicherungsschutz ist möglichst vor der Einreise abzuschließen.
Auskünfte sind unverbindlich bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Gießen und MSU Landau erhältlich.
Arno Werner, MS-Management-Service GmbH