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	<title>LW Heute</title>
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	<description>Aktuelle Informationen aus der Landwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz</description>
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		<title>Dokumentationspflicht bei 
Pflanzenschutzmaßnahmen</title>
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		<description><![CDATA[
<img src="https://www.lw-heute.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php?id=866" width="220" height="150" alt="12/2015 Doku-Pflicht" />
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Die Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmaßnahmen sind in elektronischer oder schriftlicher Form vorzunehmen und müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sollten zeitnah, im Regelfall spätestens vier Wochen nach der Anwendung, erfolgen und müssen spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres vollständig vorliegen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle müssen die Aufzeichnungen des Vorjahres vorliegen; ansonsten liegt ein Verstoß gegen die Cross-Compliance-Bestimmungen vor. Das heißt: 2015 werden die Aufzeichnungen des Jahres 2014 kontrolliert. </description>
		<author>info@lw-heute.de (lw-heute.de)</author>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2015 15:19:00 +0100</pubDate>
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