Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest angepasst. Wie der Landkreis in einer Pressemitteilung bekannt gab, sind ab sofort in der Sperrzone II unter bestimmten Voraussetzungen wieder Drück- und Erntejagden auf Wildschweine erlaubt. Damit werde die Ausbreitung der Tierseuche eingedämmt und die Bestände gezielt reguliert.
Die Jagden müssen laut Pressemeldung eine Woche vorab über das entsprechende Online-Formular unter kurzlinks.de/i2y1 beim Veterinäramt angemeldet werden. Es dürfen nur solcheHunde eingesetzt werden, die Wild kurzzeitig verfolgen, direkter Kontakt zu Wildschweinen soll vermieden werden. Rund um die Schutz- und Sperrzäune der Weißen Zonen bleibe es bei einem besonderen Schutz. Dort ist weiterhin die Ansitz- und Pirschjagd erlaubt, Bewegungs- und Erntejagden werden dort aber noch ausgespart. Die Veterinärbehörde behalte sich vor, Jagden im Einzelfall zu untersagen, falls besondere Risiken bestehen. Die bestehenden Hygieneregeln gelten laut Pressemeldung weiterhin. Wer mit Hausschweinen in Kontakt kommt, darf nicht teilnehmen. Hunde, Kleidung und Fahrzeuge müssen nach möglichen Wildschweinkontakten gründlich gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie wieder in Schweinehaltungsbetriebe gelangen.
LW – LW 38/2025