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Einreise von Erntehelfern

Der aktuelle Sachstand zur Einreise von Erntehelfern, zu den verfügbaren (Pendler-)Bescheinigungen, zur Abwicklung der Einreise an Flughäfen und zur Abstimmung mit dem BMI und der Bundespolizei

An den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark werden seit dem 16. März 2020 Grenzkontrollen durchgeführt. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu vorgenannten Ländern grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen. Davon ausgenommen ist derzeit der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zu Ausübung einer Berufstätigkeit und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das BMI zählt hierzu neben sogenannten Berufspendlern, also Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und nach Deutschland zur Arbeitsstätte kommen oder umgekehrt, auch Saisonarbeitnehmer, die zur Aufnahme einer Beschäftigung nach Deutschland einreisen. Dies hat das BMI in einem Fragen-Antworten-Katalog unter dem folgendem Link www.bundespolizei.de/Web/DE... zu der Frage „Bei welchen dringenden Gründen ist ein Grenzübertritt gestattet?“ auch schriftlich ausgeführt. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es zudem ähnliche Formulare der Innenministerien. Derzeit geklärt wird, ob der Vordruck der Bundespolizei auch in diesen Ländern akzeptiert wird. Keine Grenzkontrollen werden derzeit an der Binnengrenze zu Polen durchgeführt. Dies bedeutet, dass polnische Saisonarbeitnehmer ohne Grenzkontrollen und ohne die Mitführung der Pendlerbescheinigung nach Deutschland einreisen dürfen. Ob dies so bleibt, ist ungewiss. Es empfiehlt sich daher, auch Saisonkräften aus Polen Arbeitsvertrag und/oder Pendlerbescheinigung zur Erleichterung der Einreise zukommen zu lassen. Ebenfalls können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Rückreise der polnischen Saisonarbeitnehmer in ihr Heimatland jederzeit ohne Probleme erfolgen kann. Bei einer Rückreise der Saisonarbeitnehmer ist damit zu rechnen, dass sich diese für mindestens 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Für rumänische Saisonarbeitnehmer, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen wollen, läuft der Hauptreiseweg über Österreich und Ungarn. Die Durchreise durch Österreich soll für nicht-österreichische Staatsbürger ohne Zwischenstopp erlaubt sein, wenn die Ausreise sichergestellt ist. Allerdings erlaubt Ungarn seit einigen Tagen keine Ein- und Ausreise sowie Durchreise von Bürgern anderer Staaten durch sein Staatsgebiet. Das gilt auch für EU-Staatsangehörige. Damit ist de facto der Landweg zwischen Ungarn und Deutschland für rumänische Saisonarbeitskräfte verschlossen, da der Hauptreiseweg aus Rumänien durch Ungarn führt. Bundeskanzlerin Merkel will versuchen, mit den ungarischen und österreichischen Staatschefs Regelungen für einen Transit zu finden.

Der GLFA hat einen Vordruck für eine Arbeitgeberbescheinigung entworfen, der bei Grenzübertritten als Nachweis für die Durchreise dienen und in verschiedene Sprachen übersetzt werden soll. Dieser wird gerade mit dem BMI und dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug gab es bei den Kontrollen der Bundespolizei z. T. Schwierigkeiten und einigen Saisonkräften wurde die Einreise verweigert. Die Gründe waren unterschiedlich (fehlende Arbeitsverträge, fehlender Wohnsitz etc.). Unproblematisch waren Flüge mit Charterunternehmen. Diese klären bereits vor dem Abflug die Einreise mit der Bundespolizei am jeweiligen Ankunftsflughafen. Dieses Verfahren könnte auch bei den derzeit noch durchgeführten Linienflügen etabliert werden. Das BMI klärt mit der Bundespolizei, ob Arbeitgeber dieser künftig eine Anreise mit dem Flugzeug (ggf. in einem Listenverfahren) anzeigen sollen.

Hinweis:

Arbeitgeber sollten nach jetzigem Stand ihren Saisonkräften folgende Bescheinigungen für die Anreise nach Deutschland übermitteln (per Post, E-Mail, Fax, ggf. auch WhatsApp):

Es empfiehlt sich außerdem für die Arbeitgeber, vor der Anreise Kontakt mit der Bundespolizei am jeweiligen Flughafen aufnehmen. Die Charterunternehmen bieten – bei ausgelasteten Flugzeugen (Maschine mit ca. 180 Sitzplätzen) – einen Flug aus Rumänien für ca. 180 €/ Person an. Bundesministerin Klöckner ist zudem in Gesprächen mit der Lufthansa, ob diese, falls ja zu welchem Preis, Flüge für Saisonkräfte anbieten kann. Bei Flügen, die ausschließlich Saisonkräfte befördern, wäre eine Kontrolle durch die Bundespolizei erleichtert.

Hessischer Bauernverband – LW /2020