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Enten- und Gänsebestände vor Transport untersuchen lassen

Schmidt erlässt Eil-Verordnung zum Schutz vor Geflügelpest

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am Montag eine Eil-Verordnung unterzeichnet, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest untersuchen zu lassen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Pressemitteilung (BMEL).

Laut Eil-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, vor einem Transport die Tiere auf das Vorliegen von Geflügelpest untersuchen zu lassen. Die Verpflichtung richtet sich an den Tierhalter, der seinen Hoftierarzt mit der Probenahme beauftragen kann. Die Proben können in Hessen beispielsweise am Landesbetrieb Hessisches Landeslabor untersucht werden oder in RLP beim Landesuntersuchungsamt RLP. Der Laborbefund mit negativem Ergebnis ist bei der Verbringung vorzulegen. Foto: agrarfoto

Zum Zeitpunkt der Verbringung darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. Die Verordnung trat am Dienstag dieser Woche in Kraft und gilt bundesweit bis zum 31. März 2015, so das BMEL. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen. „Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch“, erläutert Minister Schmidt. „Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Tierbestände“, so Schmidt weiter. In der vergangenen Woche war der Geflügelpest-Erreger zunächst in einem niedersächsischen Putenmastbetrieb nachgewiesen worden und danach in einem Entenmastbetrieb, ebenfalls in Niedersachsen. Zwischen den beiden Betrieben bestand kein Kontakt. Experten gehen bisher davon aus, dass die wahrscheinlichste Ursachen für die Verbreitung des Erregers Zugvögel sind. Wie der Erreger in die Nutztierbestände gelangt ist, ist noch Gegenstand der laufenden Untersuchungen, so das BMEL.

LW – LW 52/2014