Die EU-Kommission hat am 22.04.2020 Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Milch (Magermilchpulver, Butter, Käse) sowie für Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch beschlossen.
Die Regelung ermöglicht die vorübergehende Marktrücknahme von Erzeugnissen für einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei und höchstens fünf bis sechs Monaten. Diese Maßnahme soll zu einem Rückgang des Angebots auf dem Markt und langfristig zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichts führen. Insgesamt sollen Lagerbeihilfen in Höhe von etwa 80 Mio. Euro bereitgestellt werden.