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GAP-SP löst EULLa endgültig ab

Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen in Rheinland-Pfalz

Vom 24. Juni bis 19. Juli besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Programms GAP-SP zu beantragen. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten werden und was mit der Teilnahme daran verbunden ist, erläutert Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Beim Programmteil „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ muss der Anteil großkörniger Leguminosen in Gemengen mindestens 35 Prozent der Reinsaatstärke betragen, damit die Kultur als Leguminose gewertet wird. Foto: Cypzirsch

Hinter GAP-SP verbergen sich mehrere Programmteile, die unterschiedliche Maßnahmen mit verschiedenster Zielrichtung beinhalten. Die Auflagen der Programmteile gehen über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemeinsames Ziel aller Programmteile ist es, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu erhöhen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Artenvielfalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu erhalten. Als Gegenleistung für die Teilnahme an GAP-SP werden Förderprämien gewährt. Diese decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste beziehungsweise Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab.

 – LW 26/2024
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