Mitte Dezember 2024 wurden die Tierzahlmeldebögen versandt an alle der Tierseuchenkasse bekannten Pferde- und Eselhalter sowie Halter von Bienen- und Hummelvölkern und – neu – auch an alle der Veterinärverwaltung bekannten Halter von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Laufvögeln. Dies berichtet die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) in einer Pressemeldung.
Es liegt an den Haltern die gesetzliche Pflicht einzuhalten und die am Stichtag 1. Januar 2025 in ihrem Besitz befindlichen Einhufer, Bienen- oder Hummelvölker sowie Hühner, Puten, Gänse und Laufvögel entweder online im Internet oder mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus zur automatisierten Meldebogen-Erfassung zu melden. Die Pflicht zur Einrichtung einer Geflügelkasse steht bereits seit vielen Jahren im Tiergesundheitsgesetz. Viele Jahre hat Rheinland-Pfalz die beiden Ausnahmetatbestände von nur wenigen einzelnen Geflügelhaltungen beziehungsweise kein relevantes Tierseuchenrisiko für Geflügel in Anspruch genommen. Aber seit einigen Jahren trifft auch in Rheinland-Pfalz keiner der beiden Gründe mehr zu. Darum musste jetzt auch in Rheinland-Pfalz eine Geflügelkasse eingerichtet werden. Die Geflügelkasse ist mit Start zum Jahresbeginn 2025 in Rheinland-Pfalz eingerichtet.
Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.Auch wer als Pferdebesitzer, Imker oder Geflügelhalter keinen Meldebogen erhalten hat, ist trotzdem gesetzlich meldepflichtig und muss sich dann mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.
tsk rlp – LW 9/2025