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Gemeinsamer Antrag: Änderungen in Antrag und Portal

Fragen an die WIBank zur Antragstellung

Der Gemeinsame Antrag kann bereits seit Montag, dem 17. März, gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Mai. Welche Änderungen sich bei der Antragstellung und im Agrarportal ergeben haben, ist dabei besonders interessant für die Landwirtinnen und Landwirte. Das LW hat deshalb einige Fragen an die WIBank gestellt. Im Folgenden werden diese beantwortet.

Welche Neuheiten gibt es beim Gemeinsamen Antrag, beim Agrarportal und seiner Funktionsweise?

Es gilt, zwischen fachlichen und technischen Neuheiten zu unterschieden. Wir haben darauf Wert gelegt, nicht allzu viel technisch zu verändern, damit wir ein stabiles System haben, das für die Anwender überwiegend gleich aussieht und zu bedienen ist. Dennoch wird es kleinere Änderungen geben, die vor allem zu einer verbesserten Bedienbarkeit führen. So haben wir die Abgabeseite, die Übersicht über die im Vorjahr beantragten Maßnahmen und bestehenden HALM-Verpflichtungen sowie die Darstellung des Datenbegleitscheins und des FNN bei Änderungsanträgen optimiert.

Um das Antragsverfahren zu optimieren und zu beschleunigen, haben Sie dem Vernehmen nach einige Maßnahmen ergriffen. Wie sehen diese aus, und was erwarten Sie für den Ablauf des diesjährigen Verfahrens?

Wir haben umfangreiche Lasttests durchgeführt und die Programmierung über das ganze Jahr hinweg optimiert und getestet. Wir erhoffen uns dadurch eine störungsfrei durchlaufende Antragsphase 2025.

Mit der neuen GAP und der Antragsstellung 2023 ist ein Flächenmonitoring eingeführt worden. Zudem können Korrekturen im Antrag bis Ende September vom Antragsteller vorgenommen werden. Wie haben sich diese Maßnahmen in der Umsetzung bewährt beziehungsweise ausgewirkt?

Wir haben einen positiven Eindruck, dass wir die Antragsteller darauf aufmerksam machen können, was im Antrag nicht korrekt ist und wie sie das ändern können. Dadurch kommt es zu deutlich weniger Sanktionen und Widersprüchen, was die Kundenzufriedenheit erhöhen hilft.

Im vergangenen Jahr kam es vermehrt zu Problemen mit der HeLaWi App. Konnten die Fehler für die kommende Antragsphase abgestellt werden?

Wir haben die App letztes Jahr eingeführt und von vielen Seiten eine positive Rückmeldung erhalten. Kleinere Fehler wurden kontinuierlich korrigiert und nun werden wir die App für dieses Jahr funktional um die Erfassung der Ökoregelung 5 – Kenn­artenerfassung für Pilotbetriebe erweitern.

Werden bei der Beantragung Fehler gemacht, auf die Sie – zu deren Vermeidung – an dieser Stelle hinweisen können?

Die Antragsteller scheitern oft bei der Anmeldung, da sie die falsche BNR benutzen. Daher weisen wir gerne hier auch noch einmal darauf hin, dass die 06000+PI genutzt werden muss, nicht der Zugang für die HIT zum Melden der Tiere. Darüber hinaus müssen die Angaben im Formular und an den Flächen übereinstimmen.

LW – LW 12/2025
Mehr Kommunikation zwischen Antragsteller und Zahlstelle Möglichkeiten, den Gemeinsamen Antrag zu bearbeiten