Landwirte haben bei der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln viele gesetzliche Auflagen einzuhalten. Die Qualitätssicherung spielt eine große Rolle, mögliche Risiken müssen vermieden werden. Der Lagercheck des LLH hat zum Ziel, bestehende Anlagen und Abläufe zu erfassen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Unliebsame Überraschung im Getreidelager: Bei der Entnahme rutscht das Getreide nicht nach, sondern klumpt und bildet Brücken. Beim Betreten des Schüttbodens stellt man fest, dass sich das Getreide warm anfühlt und die Spitzen des Schüttkegels teilweise schon grün sind. Beim näheren Betrachten sind Löcher in den Körnern zu sehen.
Außerdem ist das Getreide äußerst mehlig. Dort, wo das Getreide entnommen wird, geht es zu wie in einem Ameisenhaufen: Kornkäfer und andere Lagerschädlinge sind mit bloßen Auge auszumachen.
Kornkäfer und andere Lagerschädlinge
Solche extreme Situationen treten nicht selten in der Praxis auf. Betroffen von Lagerproblemen sind eher viehhaltende Betriebe, deren Betriebsleiter arbeitswirtschaftlich häufig stark anderweitig eingespannt sind. Doch auch für spezialisierte Ackerbauern, die mit ihrem Lager weit entfernt sind von dem gezeichneten Beispiel, lohnt sich ein „Lagercheck“.
Der Blick von außen, etwa eines unabhängigen Beraters, bietet eine gute Möglichkeit, Abläufe und Arbeitsprozesse rund um die Lagerung neu zu prüfen und gezielt zu optimieren. Viele Prüfkriterien sind seit langem etabliert und selbstverständlich, werden jedoch im Alltag manchmal übersehen und vernachlässigt – mit zum Teil gravierenden Folgen.
Die Prüfkriterien werden im Wesentlichen in folgende Bereiche eingeteilt:
Ernteprodukte mit qualitativen Mängeln können und dürfen nicht mehr vermarktet oder verfüttert werden. Jeder Landwirt ist verantwortlich für die Qualität seiner eingelagerten Lebens- und Futtermittel. Seit 2005 gelten EU weit Cross-Compliance- (CC-) Anforderungen, das heißt Landwirte sind an die rechtlichen Regelungen und zusätzlich an das Fachrecht gebunden.
Die EU Agrarförderung ist unter anderem an die Einhaltung dieser Vorschriften gekoppelt. Landwirte, die dagegen verstoßen, riskieren Kürzungen und damit finanzielle Verluste. Dies gilt auch für den Bereich der Futter- und Lebensmittel. Verschiedene Verordnungen weisen dem Landwirt als Lebensmittel- beziehungsweise Futtermittelerzeuger die Verantwortung für das Inverkehrbringen zu.
Der Lagercheck soll die Stabilität im Speicher gewährleisten
Beim Beratungsangebot des LLH „Lagercheck und Vorratsschutz“ arbeiten Betriebsleiter und Berater gemeinsam daran, die Situation im Betrieb Schritt für Schritt zu optimieren. Ziel ist es, das Erntegut in qualitativ und quantitativ hochwertigem Zustand für die Vermarktung oder die Verfütterung zu erhalten sowie alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Konzept sieht vor, dass ein Berater zusammen mit dem Betriebsleiter zunächst eine Bestandsaufnahme der Lagerhaltung von Getreide, Raps und Leguminosen durchführt. Diese Analyse hat das Ziel, Schwachstellen und Stärken aufzuzeigen.
Für allen Fragen gibt es im vielköpfigen Lagercheck Team des LLH einen festen Ansprechpartner. Werden größere Mängel ausgemacht, nutzt der Berater auch seine Kontakte zu Kollegen sowie externen Fachleuten, erarbeitet mit Ihnen Lösungsansätze und stellt gegebenenfalls einen Maßnahmenplan auf.
Neueste Messtechnik stellt auch Wasseraktivität fest
Mit Hilfe neuester Messtechnik haben die Berater nicht nur die Möglichkeit, die Temperatur und die Luftfeuchte im Getreidestapel festzustellen, sondern beispielsweise auch den Wert für die Wasseraktivität (aW-Wert) des Getreides zu bestimmen. Dieser Parameter wird nach Ansicht von Lagerexperten zukünftig einen hohen Stellenwert bei der Vermarktung von Getreide erlangen. (Ausführliche Informationen dazu in „Getreidelagerung. Sauber, sicher und wirtschaftlich“, 2013, Heinz Gengenbach, LLH, in Kooperation mit dem DLG-Verlag.)
Informationen über Qualitätssicherungsprogramme für Druschfrüchte, die Überprüfung der CC-Anforderungen, Hilfe beim Erfüllen der Dokumentationspflicht und ein Controlling zu den gesamten Aktivitäten runden das Beratungsangebot ab. Das neue Beratungsangebot des LLH „Lagercheck und Vorratsschutz“ ist unter www.llh.hessen.de im Download Bereich im „Beratungskatalog“ auf den Seiten 99 und 100 zu finden.
Knackpunkte, die bei der Lagerung zu beachten sind
Im Folgenden eine Auswahl von Punkten, die sich aus den Praxiserfahrungen der LLH-Berater ergeben haben:
Auf der Agritechnica stehen in Halle 17 B37 am Ibykus-Stand kompetente Berater des LLH für weitere Informationen zu Elsa Agrar und Elsa Öko zur Verfügung. Am Donnerstag, 14. November hält Heinz Gengenbach um 11 Uhr im Pavillon 34 einen Vortrag zum Thema „Getreidelagerung. Qualität sichern – Risiken vermeiden“.
Karl-Heinrich Claus, LLH Petersberg, Heinz Gengenbach, LLH Griesheim – LW 45/2015