8/2017 Greening an Gewässern | Tipp der Woche | LW HEUTE

Greening entlang von Gewässern

Beim Einsatz von organischen und mineralischen Düngern sind direkte Einträge in Gewässer oder das Abschwemmen zu vermeiden. Daher muss ein Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante dort eingehalten werden, wo organische Düngemittel mit einer Breitverteilung ausgebracht werden. Gleiches gilt für Mineraldüngerstreuer, die keine Grenzstreueinrichtung besitzen. So kann sichergestellt werden, dass bei Windböen keine Düngemittel in den Böschungsbereich gelangen. Ein Abstand von 1 m zur Böschungsoberkante muss eingehalten werden, wenn Techniken zur Anwendung kommen, die eine platzierte Dünger-Ausbringung gewährleisten. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben ist bußgeldrelevant und kann über die Cross-Compliance-Kontrollen zur Kürzung der Betriebsprämie führen. Die Abstände gelten zunächst bei allen ständig wasserführenden Gewässern. Sie gelten aber auch bei Gräben die periodisch ­– beispielsweise nur im Winterhalbjahr – oder gelegentlich Wasser führen. Das heißt: Die Einstufung eines Gewässers oder Grabens ist nicht unmittelbar an das Vorhandensein von Wasser gebunden. Tipp: Greening nutzen! Entlang von Gewässern besteht die Möglichkeit, Pufferstreifen anzulegen; diese kann man sich auf das Greening anrechnen lassen. Der Gewichtungsfaktor von 1,5 ist sehr interessant. Ein weiterer Vorteil von Pufferstreifen ist die Möglichkeit einer Weide- oder Schnittnutzung. Der Pufferstreifen bietet nicht nur mehr Sicherheit bei der Düngung, sondern auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. 

LLH, Beratungs-Info Pflanzenproduktion – LW /2017