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Gülle – ein wertvoller Volldünger mit Auflagen

Überblick zu umfangreichen Rechtsauflagen

Egal ob von Rind oder Schwein: Gülle ist ein exzellenter Mehrnährstoffdünger und bestens geeignet für den Einsatz auf Grünland- und Ackerbauflächen. Die früheste literarische Erwähnung der Düngung ist in Schriften aus dem 8. Jahrhundert vor Christus zu finden. Ohne Zweifel hat sich seit dieser Zeit das Wissen um die Wirksamkeit der Wirtschaftsdüngung, das Management und die technischen Möglichkeiten der Ausbringung stark verändert und deutlich weiterentwickelt. Jedoch erst in der jüngeren Vergangenheit haben die rechtlichen Anforderungen rund um die Aufbereitung, Lagerung und Aufbringung der organischen Düngemittel rasant zugenommen.

Beim Neubau von JGS-Anlagen müssen je nach Art und Größe Anforderungen aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beachtet werden. Foto: landpixel

Betriebe, die heute Wirtschaftsdünger erzeugen oder aufnehmen, müssen die Anforderungen der Düngeverordnung (DüV), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die Verordnung über das Inverkehrbringen und Be­fördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG), die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Cross Compliance-Anforderungen (CC-Anforderungen) beachten. Zudem gilt es, die von der EU vorgegebenen Einsparziele der Ammoniakemissionen umzusetzen.

Andreas Sünder, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen – LW 40/2021
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