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Hendricks instrumentalisiert Hochwasser

Die Landwirtschaft ist für Barbara Hendricks ein Prügelknabe, der für viele Themen herhalten muss. Jetzt sind es die aktuellen Hochwasser, Überflutungen und Schlammlawinen. Durch den angeblich erweiterten Anbau von Mais und die verdichteten Böden würden diese Ereignisse verstärkt, sagte die Bundesumweltministerin am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Und mehrfach meinte sie, dass sich die Landwirtschaft umstellen müsse.

Das ist besonders perfide, weil sie den Frust und die Wut gerade von Hochwassergeschädigten auf die Bauern lenkt. Dabei sind diese selbst oft genug von den zunehmenden Starkregen, hervorgerufen offensichtlich durch den Klimawandel, betroffen. Dass die Landwirtschaft mit der Bewirtschaftung insbesondere von Ackerflächen für eine größtmögliche Wasseraufnahme sorgt, passt natürlich nicht in die Ablenkungsmanöver von Frau Hendricks. Denn die Ministerin müsste sich viel stärker um die Verringerung der Flächenversiegelung kümmern.

Dass die Bauern auch im Eigeninteresse die (Cross-Compliance-relevanten) Vorgaben des Erosionsschutzes, der unter anderem auf steilen Flächen ein Pflugverbot beziehungsweise die Bearbeitung parallel zum Hang vorsieht, einhalten, will Hendricks ebenso nicht wissen. Dabei ist eines klar: Bei Starkregen wird es immer gewisse Schäden geben. Wollte man dies vermeiden, müsste man den Ackerbau ganz einstellen.

Derweil konterkariert die Bundesumweltministerin noch die Bemühungen des Bodenschutzes und will der Landwirtschaft ein wichtiges Hilfsmittel dafür nehmen. Mit ihrem, lediglich auf Stimmungen ihrer Klientel beruhendem Nein hat sie dafür gesorgt, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die Verlängerung der Glyphosatzulassung enthält. Hendricks wird somit verantwortlich dafür sein, dass künftig viel weniger konservierende Bodenbearbeitung und Zwischenfruchtanbau zum Zuge kommen.

Eine stärkere Erosion sowie höhere Kohlendioxidemissionen und Bodenverdichtungen können die Folge sein, weil wieder mehr Schlepperüberfahrten nötig werden.

Cornelius Mohr – LW 23/2016