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Hinweise zum Antrag Agrarumweltprogramm EULLa

Bei Zukauf von Düngemitteln ist im Programmteil Ökologische Wirtschaftsweise darauf zu achten, dass die Dünger zulässig im Sinne der EU-Öko-Verordnungen sind. So sind zum Beispiel nicht alle Kalkdünger erlaubt. Foto: Cypzirsch

Bis Freitag, 17. Juli, können Landwirte in Rheinland-Pfalz Anträge zum Agrarumweltprogramm EULLa bei den Kreisverwaltungen abgeben. Das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen gilt für die Förderperiode von 2015 bis 2020. Es können Anträge für den Ackerbau, die Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen und die Grünlandprogramme gestellt werden. Die Auflagen der Programmteile gehen deutlich über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemeinsames Ziel aller Programmteile ist es, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu erhöhen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Artenvielfalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu erhalten. Die Förderprämien decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste sowie Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab. Bei den einzelnen Programmteilen wird unterschieden in „landwirtschaftliche Programmteile“ und den Vertragsnaturschutz (VN). Erstere haben in erster Linie den Schutz von Boden, Wasser und Luft zum Ziel, letztere beinhalten vorrangig die Schutzziele Biodiversität und Landschaftsbild. Maßnahmen im Vertragsnaturschutz werden immer mit einem Vertragsnaturschutzberater abgestimmt. Ansprechpartner sind die DLR und Kreisverwaltungen. 

  Download Agrarumweltprogramm EULLa für Ackerbau Download Agrarumweltprogramm EULLa für Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen Download Agrarumweltprogramm EULLa für Grünlandextensivierung – LW /2015