Hessen wird zur Unterstützung für vom Hochwasser geschädigte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Dies hat Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich am Montag in Lampertheim verkündet. Das Land schätzt die Summe der Schäden in der hessischen Landwirtschaft auf 12 Mio. Euro.
Aufgrund der Zusage des Bundes, sich mit 50 Prozent an den hochwasserbedingten Hilfsmaßnahmen der Länder zu beteiligen (siehe S. 7), stünden somit 6 Mio. Euro zur Verfügung, so die Ministerin. Damit würde die Hälfte der Schäden abgedeckt.
Abwicklung soll in den nächsten Tagen beginnen
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, der in der vergangenen Woche die Landesregierung um entsprechende Hilfe gebeten hatte, bedankte sich im Namen des Berufsstandes für die schnelle und effektive Reaktion der Landesregierung.
Es seien noch Details zu regeln, aber in den Grundzügen stehe das Sofortprogramm, sagte Puttrich. Am Mittwoch dieser Woche würden Vertreter der Bundesländer ihre Hilfsprogramme untereinander abstimmen. In den nächsten Tagen werde die Abwicklung des Programms beginnen.
Rund 4 500 Hektar betroffen
Das Ministerium schätzt die durch Hochwasser beeinträchtigte Landwirtschaftsfläche auf 4 500 Hektar. Betroffen seien insbesondere Gebiete an den Flüssen Werra, Main und Rhein sowie deren Nebenflüssen. Wie die Ministerin weiter erläuterte, werden die Einzelzuschüsse auf 50 000 Euro pro Betrieb gedeckelt, bei existenziell gefährdeten Betrieben ist eine Summe von maximal 100 000 Euro möglich. Hierbei handele es sich laut Puttrich vorrangig um kleinere Gemüsebaubetriebe.
Schadensfeststellung: LLH-Mitarbeiter helfen
Zur Unterstützung beim Nachweis der Schäden beziehungsweise zur Tatbestandsfeststellung stünden die Beratungskräfte des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) zur Verfügung (siehe Seite 36). Bei der Dokumentation der Schäden ist laut LLH darauf zu achten, die betroffenen Flächen, Kulturen beziehungsweise Sachschäden eindeutig festzuhalten, so dass auch im Nachhinein eine einwandfreie Identifizierung möglich sei, zum Beispiel durch Fotos mit eindeutigen Geländemarkierungen.
Hilfen durch Rentenbank und Sozialversicherung
Die Ministerin verwies auch auf die Darlehen zu besonders günstigen Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie auf die Möglichkeit der Stundung von Beitragszahlungen bei den Sozialversicherungsträgern für betroffene Betriebe.
Rissige und festgebackene Oberflächen
Unter Führung des Vorsitzenden des Regionalbauernverbandes Starkenburg, Dr. Willi Billau, konnte sich die Ministerin von den gravierenden Schäden vor Ort an den am Rhein gelegenen Flächen überzeugen. Zu sehen waren neben Getreideschlägen ein verwüsteter Acker mit Knoblauchpflanzen, ein verschlammter Kartoffelacker, der nun eine festgebackene und rissige Oberfläche aufwies. Laut Billau ist hier bestenfalls noch die Ansaat von Silagemais möglich. Dieser müsste allerdings zu den viehhaltenden Betrieben transportiert werden, was zu teuer wäre.
Billau: „Die Nerven sind kaputt“
Zum eigentlichen Verlust des Pflanzenbestandes komme auch noch der Schaden, der durch den Verlust von Kunden entsteht, die sich anderswo eindecken müssen. Darüber hinaus können die anwesenden Saisonarbeitskräfte nicht ausgelastet werden. „Die Nerven sind kaputt, erst die lange Frostperiode, dann der endlose Regen und dann das Hochwasser“, so Billau zur Gefühlslage der betroffenen Bauern
CM – LW 25/2013