Im Raps gilt weiterhin das Anwendungsverbot für insektizide Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide zur Saatgut-Behandlung gegen den Befall durch Erdfloh-Arten und Larven der Kleinen Kohlfliege. Rapssaatgut wird zur aktuellen Aussaat nur mit einer Kombination der fungiziden Wirkstoffe Thiram und Dimethomorph ausgestattet sein. Diese können dem Befall mit vielen samen- (Alternaria, Phoma) und bodenbürtigen Schadpilzen (Pythium spp., Rhizoctonia u. a.) bis zum 4-Blatt-Stadium vorbeugen. Eine DMM-Beizung wirkt gegen Falschen Mehltau. Zur Aussaat 2017 sind neben der direkten Bekämpfung der Herbstschädlinge – soweit überhaupt möglich – vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Diese bestehen vor allem in: Sorgfältigem Stoppelmanagement, präziser Saatbettbereitung und Saatgutablage, optimalem Aussaatzeitfenster, moderater Erhöhung der Aussaatstärke, Vermeidung extremer Frühsaaten, regelmäßigen Befallskontrollen (Bekämpfungsschwelle), Nutzung EDV-gestützter Entscheidungshilfen, optimaler Nährstoffversorgung (u.a. Bor), Anbauab- ständen innerhalb der Fruchtfolge, sorgfältiger Bekämpfung von Altraps-Durchwuchs und der kruziferen Unkrautarten.
Anderl, Götz, DLR