Jagdsaison und die Drückjagdversicherung

Die Jagdsaison ist in vollem Gange und der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung verpflichtend; diese deckt aber nicht alle möglichen Schäden ab. Gerade jetzt ist wieder ein Fall eingetreten, der Anlass genug ist, darauf aufmerksam zu machen. Was war passiert?
Bei der Jagdausübung kam es zu einem schweren Unfall. Vier Wildschweine griffen eine Jägerin an, als diese in die Enge getrieben wurden. Die Jägerin wurde verletzt und musste ins Krankenhaus. Ein Jagdhund wurde von den Wildschweinen getötet.
Die Haftpflichtversicherung kann hier nicht weiterhelfen, weil kein Schaden an Dritten durch die Jagd entstanden ist. Der Personenschaden der Jägerin kann durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden – die Behandlungskosten des Krankenhauses trägt darüber hinaus die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft. Wichtig ist jedoch die Frage: Wer trägt den Schaden für den toten Jagdhund?
Hier hilft bei Tod, Nottötung oder Abhandenkommen die Drückjagdversicherung mit einer Pauschalentschädigung für den Hund weiter. Mitversichert sind auch der Ersatz von Tierarztkosten auf Grund eines Jagdunfalls sowie Schäden an eigenen und fremden Jagdhunden während der Jagd. Dabei können größere Gruppen von bis zu 26 Hunden pauschal mitversichert werden.
Da sich oft erst kurz vor Jagdbeginn entscheidet, welche Hunde an der Jagd teilnehmen, sollte ein Versicherer ohne Meldeliste gewählt werden. Inzwischen gibt es viele Hundeführer, für die der Versicherungsschutz Voraussetzung ist, um an der Jagd teilzunehmen. 
Arno Werner, MS Management-Service GmbH